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Kündigung

"Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!"

Dein Chef weigert sich, dir ein Ausbildungszeugnis auszustellen.

§ 16 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Doch! Du hast einen Anspruch darauf!
Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Ausbildende dir ein Zeugnis auszustellen (§ 16 BBiG). Das ist Pflicht und nicht optional! Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten enthalten. Auf dein Verlangen auch über Führung und Leistung (qualifiziertes Zeugnis).

Was im Gesetz steht

§ 16 BBiG – Zeugnis
Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Verlangen sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Was du tun kannst

  1. Du hast Anspruch auf ein einfaches Zeugnis (Pflicht) oder qualifiziertes Zeugnis (auf Verlangen).
  2. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf dir nicht schaden.
  3. Fordere es schriftlich und mit Fristsetzung an, wenn es nicht kommt.
  4. Kennst du die "Zeugnis-Geheimsprache"? Lass dein Zeugnis von Profis checken.
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