Kündigung
"Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach."
Du willst die Ausbildung abbrechen oder in einen anderen Beruf oder Betrieb wechseln.
§ 22 BBiG
Kommt drauf an …
Du kannst kündigen — wie, hängt von Probezeit und Grund ab.
In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Frist und ohne Begründung kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Danach hast du zwei Wege: Mit einer Frist von vier Wochen, wenn du die Ausbildung ganz aufgibst oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG), oder fristlos aus wichtigem Grund, etwa bei schweren Pflichtverletzungen des Betriebs (Nr. 1). Willst du denselben Beruf in einem anderen Betrieb lernen, ist das kein Kündigungsgrund nach Nr. 2 — dann geht es über einen Aufhebungsvertrag im Einvernehmen oder einen wichtigen Grund. Die Kündigung muss immer schriftlich sein, nach der Probezeit mit Angabe der Gründe (§ 22 Abs. 3 BBiG). Bist du minderjährig, müssen deine Eltern unterschreiben.
Was im Gesetz steht
§ 22 Abs. 1 BBiG – Probezeit
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
§ 22 Abs. 2 BBiG – Nach der Probezeit
Nach der Probezeit kann nur gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Kündigungsfrist oder von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
§ 22 Abs. 3 BBiG – Form
Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Was du tun kannst
- Sprich vorher mit der IHK/HWK-Ausbildungsberatung — oft gibt es eine Lösung.
- Für einen Betriebswechsel im selben Beruf: Aufhebungsvertrag und neuer Vertrag, Zeit wird angerechnet.
- Kündigung auf Papier, unterschrieben, Zugang belegen (Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben).
- Achte auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, wenn du ohne Anschluss gehst.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Kündigung meines Berufsausbildungsverhältnisses (Vorlage für den Brief)
[Dein Name, Anschrift]
[Name des Betriebs, Anschrift]
[Ort, Datum]
Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündige ich mein Berufsausbildungsverhältnis vom [Datum Vertrag] fristgerecht mit einer Frist von vier Wochen zum [Datum].
Grund: Ich gebe die Berufsausbildung auf / Ich möchte mich für die Berufstätigkeit als [anderer Beruf] ausbilden lassen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und stellen Sie mir ein Ausbildungszeugnis aus (§ 16 BBiG).
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[ggf. Unterschrift der Erziehungsberechtigten]
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.