Kündigung
"Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag."
Der Ausbildungsvertrag verpflichtet dich, nach dem Abschluss im Betrieb zu bleiben.
§ 12 Abs. 1 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Eine solche Klausel ist nichtig — außer in den letzten sechs Monaten freiwillig vereinbart.
Vereinbarungen, die dich für die Zeit nach der Ausbildung in deiner beruflichen Tätigkeit beschränken, sind nichtig (§ 12 Abs. 1 BBiG). Darunter fallen Bleibeklauseln, Wettbewerbsverbote und „du darfst nicht zur Konkurrenz". Du darfst nach der Ausbildung frei wählen, wo du arbeitest. Einzige Ausnahme: Du verpflichtest dich innerhalb der letzten sechs Monate der Ausbildung freiwillig, danach ein Arbeitsverhältnis mit deinem Ausbildungsbetrieb einzugehen. Eine Klausel, die schon beim Vertragsschluss unterschrieben wurde, gilt nicht.
Was im Gesetz steht
§ 12 Abs. 1 BBiG – Nichtige Vereinbarungen
Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate verpflichten, danach mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
Was du tun kannst
- Eine Bleibeklausel aus dem Ausbildungsvertrag kannst du ignorieren.
- Bekommst du in den letzten sechs Monaten ein Angebot, prüf Gehalt und Dauer in Ruhe.
- Auch Rückzahlungsdrohungen für den Fall, dass du gehst, sind nichtig (§ 12 Abs. 2 BBiG).
- Willst du bleiben? Dann verhandle das Angebot selbstbewusst.
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.