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Kündigung

"Unterschreib mal hier…"

Dir wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden.

§ 22 BBiG

Das darf der Chef NICHT
STOPP – niemals sofort unterschreiben!
Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Ausbildungsverhältnis einvernehmlich. ABER: Du bist nicht verpflichtet zu unterschreiben! Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt führen (bis zu 12 Wochen kein ALG). Du verlierst deinen Kündigungsschutz. Lass dich IMMER vorher beraten!

Was im Gesetz steht

§ 22 BBiG – Kündigung
Das Ausbildungsverhältnis kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alternativ kann es durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet werden – hierzu ist aber die Zustimmung des Azubis erforderlich.
§ 159 SGB III – Sperrzeit
Hat der Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt (z.B. Aufhebungsvertrag), kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld verhängt werden.

Was du tun kannst

  1. NIEMALS sofort unterschreiben – nimm dir Bedenkzeit (mind. 3 Tage).
  2. Lass den Vertrag von einem Experten prüfen (Gewerkschaft, IHK, Anwalt).
  3. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim ALG auslösen!
  4. Frag dich: Will ICH das? Du musst nicht unterschreiben, wenn du bleiben willst.
  5. Falls du minderjährig bist: Deine Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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