Kündigung
"Unterschreib mal hier…"
Dir wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden.
§ 22 BBiG
Das darf der Chef NICHT
STOPP – niemals sofort unterschreiben!
Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Ausbildungsverhältnis einvernehmlich. ABER: Du bist nicht verpflichtet zu unterschreiben! Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt führen (bis zu 12 Wochen kein ALG). Du verlierst deinen Kündigungsschutz. Lass dich IMMER vorher beraten!
Was im Gesetz steht
§ 22 BBiG – Kündigung
Das Ausbildungsverhältnis kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alternativ kann es durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet werden – hierzu ist aber die Zustimmung des Azubis erforderlich.
§ 159 SGB III – Sperrzeit
Hat der Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt (z.B. Aufhebungsvertrag), kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld verhängt werden.
Was du tun kannst
- NIEMALS sofort unterschreiben – nimm dir Bedenkzeit (mind. 3 Tage).
- Lass den Vertrag von einem Experten prüfen (Gewerkschaft, IHK, Anwalt).
- Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim ALG auslösen!
- Frag dich: Will ICH das? Du musst nicht unterschreiben, wenn du bleiben willst.
- Falls du minderjährig bist: Deine Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Bedenkzeit bezüglich des Aufhebungsvertrags
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
vielen Dank für das Gespräch am [Datum]. Ich habe den vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag zur Kenntnis genommen.
Bevor ich eine solche Entscheidung treffen kann, benötige ich ausreichend Bedenkzeit und möchte den Vertrag von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Vertrag nicht sofort unterschreiben werde. Ich melde mich bis spätestens [Datum + 1-2 Wochen] mit meiner Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.