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Kündigung

"Du bekommst eine Abmahnung!"

Du hast eine Abmahnung erhalten oder es wurde dir eine angedroht.

Arbeitsrecht / § 22 BBiG

Kommt drauf an …
Möglich, aber nur bei echtem Fehlverhalten!
Eine Abmahnung muss ein konkretes Fehlverhalten benennen, die verletzte Pflicht aufzeigen und die Konsequenz bei Wiederholung androhen. Pauschale Abmahnungen ("du bist zu langsam") sind unwirksam. Du hast das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben. Eine Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Was im Gesetz steht

Abmahnungsvoraussetzungen (Arbeitsrecht)
Eine wirksame Abmahnung muss: (1) das Fehlverhalten konkret beschreiben (Datum, Art, Umstände), (2) die verletzte Pflicht benennen, (3) zur künftigen vertragsgemäßen Leistung auffordern, (4) Konsequenzen bei erneuter Pflichtverletzung androhen.

Was du tun kannst

  1. Prüfe, ob die Abmahnung die drei Elemente enthält: Fehlverhalten, Pflicht, Konsequenz.
  2. Du darfst eine Gegendarstellung schreiben und zur Personalakte nehmen lassen.
  3. Unterschreibe bei Erhalt nur den EMPFANG, nicht das Einverständnis!
  4. Lass dich beraten: Gewerkschaft, IHK-Ausbildungsberater oder Fachanwalt.
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