Kündigung
"Du bekommst eine Abmahnung!"
Du hast eine Abmahnung erhalten oder es wurde dir eine angedroht.
Arbeitsrecht / § 22 BBiG
Kommt drauf an …
Möglich, aber nur bei echtem Fehlverhalten!
Eine Abmahnung muss ein konkretes Fehlverhalten benennen, die verletzte Pflicht aufzeigen und die Konsequenz bei Wiederholung androhen. Pauschale Abmahnungen ("du bist zu langsam") sind unwirksam. Du hast das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben. Eine Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.
Was im Gesetz steht
Abmahnungsvoraussetzungen (Arbeitsrecht)
Eine wirksame Abmahnung muss: (1) das Fehlverhalten konkret beschreiben (Datum, Art, Umstände), (2) die verletzte Pflicht benennen, (3) zur künftigen vertragsgemäßen Leistung auffordern, (4) Konsequenzen bei erneuter Pflichtverletzung androhen.
Was du tun kannst
- Prüfe, ob die Abmahnung die drei Elemente enthält: Fehlverhalten, Pflicht, Konsequenz.
- Du darfst eine Gegendarstellung schreiben und zur Personalakte nehmen lassen.
- Unterschreibe bei Erhalt nur den EMPFANG, nicht das Einverständnis!
- Lass dich beraten: Gewerkschaft, IHK-Ausbildungsberater oder Fachanwalt.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Gegendarstellung zur Abmahnung vom [Datum]
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders / Personalabteilung],
ich habe die Abmahnung vom [Datum] erhalten und möchte hiermit eine Gegendarstellung abgeben, die ich bitte, meiner Personalakte beizulegen.
[Hier den Sachverhalt aus deiner Sicht schildern – sachlich und konkret]
Ich weise die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe [vollständig / teilweise] zurück. [Begründung einfügen]
Ich bitte um Aufnahme dieser Gegendarstellung in meine Personalakte gemäß meinem arbeitsrechtlichen Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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