Kündigung
"Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance."
Du willst gegen Kündigung, Vergütung oder anderen Streit vorgehen — der Betrieb winkt ab.
§ 111 Abs. 2 ArbGG
Das ist erlaubt
IHK/HWK haben Schlichtungsausschüsse — kostenlos und vor Klage!
Gibt es bei deiner Kammer einen Schlichtungsausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten, musst du ihn vor einer Klage beim Arbeitsgericht anrufen (§ 111 Abs. 2 ArbGG). Das Verfahren ist kostenfrei und meist schneller als ein Prozess. Der Spruch des Ausschusses wird nur wirksam, wenn beide Seiten ihn innerhalb einer Woche anerkennen; dann kann daraus vollstreckt werden. Wird er nicht anerkannt, kannst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Spruch Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Was im Gesetz steht
§ 111 Abs. 2 ArbGG – Schlichtungsausschuss
In Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis kann die Anrufung des Arbeitsgerichts erst dann erfolgen, wenn vorher der Ausschuss zur Behandlung der Streitigkeit angerufen worden ist.
Was du tun kannst
- Anlaufstelle: IHK / Handwerkskammer deiner Region (siehe ihk.de / hwk.de).
- Kostenlos, in den meisten Fällen ohne Anwaltszwang.
- Bei Kündigungsstreit: trotzdem 3-Wochen-Frist beachten (§ 4 KSchG).
- Gewerkschafts-Mitglieder bekommen oft Rechtsschutz und Beratung dazu.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Anrufung des Schlichtungsausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren der [IHK/HWK Region],
ich rufe hiermit gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG den Schlichtungsausschuss in folgender Streitigkeit aus dem Berufsausbildungsverhältnis an:
Beteiligte:
- Auszubildende/r: [Name, Anschrift]
- Ausbildungsbetrieb: [Firma, Anschrift]
Streitgegenstand: [kurze Sachverhaltsschilderung]
Antrag: [konkrete Forderung]
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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