Kündigung
"In der Probezeit fliegst du jederzeit raus."
Du bist noch in der Probezeit und der Chef droht mit jederzeitiger Kündigung.
§ 22 Abs. 1 BBiG / § 20 BBiG
Das ist erlaubt
Stimmt — aber die Probezeit ist auf 1–4 Monate begrenzt!
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Begründung gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). ABER: Probezeit muss zwischen 1 und 4 Monaten liegen (§ 20 BBiG) — länger ist unzulässig. Sobald die Probezeit vorbei ist, kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Kündigungen wegen Diskriminierung sind auch in der Probezeit verboten (§ 7 AGG). Auch in der Probezeit muss die Kündigung schriftlich erfolgen — per WhatsApp oder E-Mail ist sie unwirksam (§ 22 Abs. 3 BBiG).
Was im Gesetz steht
§ 20 BBiG – Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
§ 22 Abs. 1 BBiG – Kündigung Probezeit
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Was du tun kannst
- Probezeit-Ende notieren (4 Monate nach Vertragsbeginn = Spätestens).
- Kündigung muss SCHRIFTLICH erfolgen — mündlich ist unwirksam (§ 22 Abs. 3 BBiG, § 623 BGB).
- Bei AGG-Verstoß (Diskriminierung): Kündigung anfechtbar, Schadensersatz möglich.
- JAV / Betriebsrat können bei Kündigungen angehört werden (§ 102 BetrVG).
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Klärung des Probezeit-Endes
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
mein Ausbildungsverhältnis hat am [Datum] begonnen. Nach § 20 BBiG endet die Probezeit damit spätestens am [Datum + 4 Monate].
Bitte bestätigen Sie mir das vereinbarte Probezeit-Ende und teilen mit, ob es Bedenken hinsichtlich meiner Eignung gibt, damit ich diese ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.