Kündigung
"Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch."
Das Ende der Ausbildung naht, und du weißt nicht, ob du übernommen wirst.
§ 78a BetrVG / § 12 Abs. 1 BBiG / Tarifverträge
Kommt drauf an …
Meist stimmt das — außer für JAV- und Betriebsratsmitglieder oder nach Tarif.
Ein allgemeiner Anspruch auf Übernahme besteht nicht: Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Prüfung bzw. zum Vertragsende. Ausnahmen: Bist du Mitglied der JAV, des Betriebsrats oder einer anderen Arbeitnehmervertretung, muss der Betrieb dir drei Monate vor Ende schriftlich mitteilen, wenn er dich nicht übernehmen will; verlangst du in den letzten drei Monaten schriftlich die Weiterbeschäftigung, gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet (§ 78a BetrVG), außer ein Gericht entscheidet anders. Viele Tarifverträge (z. B. Metall- und Elektroindustrie) sehen eine befristete Übernahme vor. Und: Arbeitest du nach dem Ende ohne Absprache weiter, bist du unbefristet angestellt (§ 24 BBiG).
Was im Gesetz steht
§ 78a Abs. 2 BetrVG – Weiterbeschäftigung
Verlangt ein Auszubildender, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats ist, innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung schriftlich die Weiterbeschäftigung, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
§ 12 Abs. 1 BBiG – Verpflichtung
In den letzten sechs Monaten der Ausbildung können sich Auszubildende wirksam verpflichten, danach ein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb einzugehen.
Was du tun kannst
- Frag spätestens sechs Monate vor dem Ende nach deinen Chancen.
- Schau in den Tarifvertrag nach einer Übernahmeregel.
- Als JAV-/Betriebsratsmitglied: Weiterbeschäftigung in den letzten drei Monaten schriftlich verlangen.
- Melde dich spätestens drei Monate vor Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.