Kündigung
"Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen."
Wegen häufiger Krankheit droht der Betrieb mit Kündigung.
§ 22 BBiG
Kommt drauf an …
In der Probezeit möglich — danach kaum.
In der Probezeit kann der Betrieb ohne Grund kündigen, also auch wegen Krankheit (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach der Probezeit geht eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG), und Krankheit ist grundsätzlich kein wichtiger Grund: Du kannst nichts dafür. Nur in extremen Ausnahmefällen, etwa wenn feststeht, dass das Ausbildungsziel wegen der Krankheit dauerhaft nicht mehr erreicht werden kann, kommt eine Kündigung in Betracht. Langes Fehlen kann allerdings dazu führen, dass die Ausbildung verlängert werden muss (§ 8 Abs. 2 BBiG). Vorgetäuschte Krankheit ist dagegen eine schwere Pflichtverletzung.
Was im Gesetz steht
§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG – Wichtiger Grund
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
§ 8 Abs. 2 BBiG – Verlängerung
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Was du tun kannst
- Melde jede Krankheit korrekt und rechtzeitig — das nimmt dem Betrieb Argumente.
- Bei längerer Krankheit: Verlängerung der Ausbildung bei der Kammer beantragen.
- Krankheit mit Arbeitsbezug (Allergie, Rücken)? Gesundheitsschutz ansprechen.
- Kündigung erhalten? Sofort Beratung holen, Fristen laufen.
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.