Kündigung
"Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate."
Kurz vor Ende der Probezeit will der Betrieb sie verlängern.
§ 20 BBiG / § 25 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Höchstens vier Monate — verlängern geht nur bei langer Unterbrechung.
Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 BBiG). Eine längere Probezeit oder eine Verlängerung über vier Monate hinaus ist unzulässig, Vereinbarungen dazu sind nichtig (§ 25 BBiG). Nach der Rechtsprechung ist nur eine Ausnahme anerkannt: Wurde die Ausbildung während der Probezeit erheblich unterbrochen (z. B. lange Krankheit, mehr als ein Drittel der Probezeit) und steht im Vertrag, dass sie sich dann verlängert, kann sie um die Dauer der Unterbrechung länger laufen. Ein „Wir sind noch nicht sicher" reicht nicht. Nach Ablauf der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen.
Was im Gesetz steht
§ 20 BBiG – Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
§ 25 BBiG – Unabdingbarkeit
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils abweicht, ist nichtig.
Was du tun kannst
- Rechne nach, wann deine Probezeit laut Vertrag endet.
- Unterschreibe keine Verlängerung, wenn es keine lange Unterbrechung gab.
- Frag nach, was konkret verbessert werden soll — und arbeite daran.
- Bei Unsicherheit: IHK/HWK-Ausbildungsberatung anrufen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Verlängerung der Probezeit
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
Sie haben mir vorgeschlagen, meine Probezeit bis [Datum] zu verlängern. Nach § 20 BBiG darf die Probezeit höchstens vier Monate betragen; eine darüber hinausgehende Vereinbarung ist nach § 25 BBiG nichtig.
Gern spreche ich mit Ihnen darüber, was ich in meiner Ausbildung verbessern kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?