Kündigung
"Noch einmal und du fliegst!"
Der Chef droht dir mit Kündigung – welche Regeln gelten?
§ 22 BBiG
Kommt drauf an …
Nur unter strengen Bedingungen möglich!
Nach der Probezeit kann dein Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 BBiG). "Wichtiger Grund" bedeutet: schwere Pflichtverletzung (z.B. Diebstahl, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen). Vorher muss in der Regel abgemahnt werden. Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit nicht möglich!
Was im Gesetz steht
§ 22 Abs. 1 BBiG – Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Begründung gekündigt werden.
§ 22 Abs. 2 BBiG – Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Kündigungsgrund muss schriftlich angegeben werden.
§ 22 Abs. 3 BBiG – Kündigung durch Azubi
Auszubildende können mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Was du tun kannst
- In der Probezeit (1–4 Monate) kann ohne Grund gekündigt werden – von beiden Seiten.
- Nach der Probezeit: Es braucht einen „wichtigen Grund" UND vorherige Abmahnung (bei Pflichtverletzungen).
- Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen + Grund angeben.
- Du kannst innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Bitte um Klärungsgespräch
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
mir wurde angedeutet, dass mein Ausbildungsverhältnis möglicherweise beendet werden soll. Ich nehme das sehr ernst und möchte die Situation klären.
Ich bin bemüht, meine Ausbildung erfolgreich abzuschließen, und würde gerne verstehen, was konkret von mir erwartet wird und wie ich mich verbessern kann.
Können wir zeitnah ein Gespräch führen, um die Situation offen zu besprechen?
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Kündigung
- Du bekommst eine Abmahnung!
- Unterschreib mal hier…
- Ein Zeugnis? Brauchst du doch nicht!
- In der Probezeit fliegst du jederzeit raus.
- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
- Klagen kannst du gerne, da hast du keine Chance.
- Bestanden? Dann arbeite erstmal weiter, Vertrag kommt später.
- Nach der Ausbildung bleibst du zwei Jahre bei uns — steht im Vertrag.
- Du willst aufhören? Das geht nicht so einfach.
- Hiermit bist du gekündigt. — per WhatsApp
- Übernahme? Darauf hast du keinen Anspruch.
- Du bist zu oft krank — dann müssen wir uns trennen.
- Schwanger in der Ausbildung — das passt hier nicht.
- Der Betrieb ist pleite — wie geht es mit dir weiter?
- Wir verlängern deine Probezeit um drei Monate.