Kündigung
"Hiermit bist du gekündigt." — per WhatsApp
Die Kündigung kommt als Nachricht, E-Mail oder nur mündlich.
§ 22 Abs. 3 BBiG / § 126 BGB
Das darf der Chef NICHT
Unwirksam — eine Kündigung muss auf Papier und unterschrieben sein.
Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Eine Kündigung per WhatsApp, SMS, E-Mail, Foto eines Briefs oder mündlich ist deshalb unwirksam — dein Ausbildungsverhältnis besteht weiter, ebenso dein Anspruch auf Vergütung. Schriftlich heißt: ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 BGB). Nach der Probezeit muss die Kündigung außerdem die Gründe nennen. Bei Minderjährigen muss sie den Eltern zugehen. Wichtig: Erscheine weiter zur Ausbildung bzw. biete deine Arbeit an, sonst kann es Streit über die Vergütung geben.
Was im Gesetz steht
§ 22 Abs. 3 BBiG – Form
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 126 Abs. 1 BGB – Schriftform
Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden.
Was du tun kannst
- Mach einen Screenshot der Nachricht, aber reagiere nicht mit „okay".
- Biete deine Arbeit schriftlich weiter an — du bist weiterhin Azubi.
- Kommt danach eine schriftliche Kündigung: Frist für eine Klage bzw. den Schlichtungsausschuss beachten.
- Sofort Beratung holen: IHK/HWK, Gewerkschaft oder Fachanwalt.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Ihre Nachricht vom [Datum]
Sehr geehrte/r [Name],
Ihre Nachricht vom [Datum] per [WhatsApp / E-Mail] kann mein Ausbildungsverhältnis nicht beenden. Nach § 22 Abs. 3 BBiG muss eine Kündigung schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Mein Ausbildungsverhältnis besteht daher fort. Ich biete meine Arbeitsleistung weiterhin an und werde am [Datum] wie gewohnt im Betrieb erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Kündigung
- Noch einmal und du fliegst!
- Du bekommst eine Abmahnung!
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- Einmal zu spät → fristlose Kündigung!
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