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Kündigung

"Hiermit bist du gekündigt." — per WhatsApp

Die Kündigung kommt als Nachricht, E-Mail oder nur mündlich.

§ 22 Abs. 3 BBiG / § 126 BGB

Das darf der Chef NICHT
Unwirksam — eine Kündigung muss auf Papier und unterschrieben sein.
Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Eine Kündigung per WhatsApp, SMS, E-Mail, Foto eines Briefs oder mündlich ist deshalb unwirksam — dein Ausbildungsverhältnis besteht weiter, ebenso dein Anspruch auf Vergütung. Schriftlich heißt: ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 BGB). Nach der Probezeit muss die Kündigung außerdem die Gründe nennen. Bei Minderjährigen muss sie den Eltern zugehen. Wichtig: Erscheine weiter zur Ausbildung bzw. biete deine Arbeit an, sonst kann es Streit über die Vergütung geben.

Was im Gesetz steht

§ 22 Abs. 3 BBiG – Form
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 126 Abs. 1 BGB – Schriftform
Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden.

Was du tun kannst

  1. Mach einen Screenshot der Nachricht, aber reagiere nicht mit „okay".
  2. Biete deine Arbeit schriftlich weiter an — du bist weiterhin Azubi.
  3. Kommt danach eine schriftliche Kündigung: Frist für eine Klage bzw. den Schlichtungsausschuss beachten.
  4. Sofort Beratung holen: IHK/HWK, Gewerkschaft oder Fachanwalt.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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