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Vergütung

"Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten."

Alle im Betrieb bekommen Weihnachts- oder Urlaubsgeld, nur die Azubis nicht.

Tarifvertrag / betriebliche Übung / Gleichbehandlungsgrundsatz

Kommt drauf an …
Ein gesetzlicher Anspruch fehlt — aber Tarif, Vertrag oder Gleichbehandlung können ihn geben.
Ein gesetzliches Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber ergeben aus: einem Tarifvertrag (oft auch ausdrücklich für Azubis), deinem Ausbildungsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung (der Betrieb zahlt mehrere Jahre vorbehaltlos). Zahlt der Betrieb freiwillig, muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: Er darf Gruppen nur aus einem sachlichen Grund ausnehmen. Ein solcher Grund kann im unterschiedlichen Zweck der Zahlung liegen (z. B. Belohnung für Betriebstreue), ein bloßes „Azubis kriegen nichts" reicht nicht immer.

Was im Gesetz steht

Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG)
Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Leistungen nach einem erkennbaren System, darf er einzelne Beschäftigte oder Gruppen nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.
§ 10 Abs. 2 BBiG – Anwendbares Recht
Auf den Berufsausbildungsvertrag sind die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.

Was du tun kannst

  1. Schau in Tarifvertrag und Ausbildungsvertrag nach „Jahressonderzahlung".
  2. Frag den Betriebsrat, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt.
  3. Frag freundlich nach dem Grund, warum Azubis ausgenommen sind.
  4. Hat der Betrieb Azubis früher mitbezahlt, kann eine betriebliche Übung bestehen.

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