Vergütung
"Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst."
Für die Berufsschule brauchst du Bücher und Material — wer zahlt?
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG / Lernmittelfreiheit der Länder
Kommt drauf an …
Material für den Betrieb zahlt der Betrieb — Schulbücher oft du oder das Land.
Der Betrieb muss dir kostenlos alle Ausbildungsmittel stellen, die du für die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen brauchst: Werkzeug, Werkstoffe, Fachliteratur, beim mobilen Ausbilden auch Hard- und Software (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Material, das nur die Berufsschule verlangt, gehört nach herrschender Meinung nicht dazu. Ob du Schulbücher selbst kaufen musst, regeln die Bundesländer über die Lernmittelfreiheit — in manchen Ländern stellt die Schule Bücher kostenlos oder leihweise, in anderen zahlst du einen Eigenanteil. Viele Betriebe und Tarifverträge übernehmen die Kosten trotzdem freiwillig. Brauchst du dasselbe Buch auch im Betrieb oder für die Prüfung, ist es ein Ausbildungsmittel.
Was im Gesetz steht
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.
Was du tun kannst
- Frag in der Schule nach Ausleihe oder Lernmittelfreiheit in deinem Bundesland.
- Frag im Betrieb — viele übernehmen Schulbücher freiwillig.
- Prüfungsliteratur und Tabellenbücher, die du auch im Betrieb nutzt, muss der Betrieb stellen.
- Bewahre Quittungen auf: Selbst gezahlte Arbeitsmittel kannst du steuerlich absetzen.
Weitere Fälle: Vergütung
- Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!
- Kauf dir das Werkzeug selber!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten.
- Die paar Überstunden bezahlen wir nicht.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner.
- Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.