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Vergütung

"Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst."

Für die Berufsschule brauchst du Bücher und Material — wer zahlt?

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG / Lernmittelfreiheit der Länder

Kommt drauf an …
Material für den Betrieb zahlt der Betrieb — Schulbücher oft du oder das Land.
Der Betrieb muss dir kostenlos alle Ausbildungsmittel stellen, die du für die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen brauchst: Werkzeug, Werkstoffe, Fachliteratur, beim mobilen Ausbilden auch Hard- und Software (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Material, das nur die Berufsschule verlangt, gehört nach herrschender Meinung nicht dazu. Ob du Schulbücher selbst kaufen musst, regeln die Bundesländer über die Lernmittelfreiheit — in manchen Ländern stellt die Schule Bücher kostenlos oder leihweise, in anderen zahlst du einen Eigenanteil. Viele Betriebe und Tarifverträge übernehmen die Kosten trotzdem freiwillig. Brauchst du dasselbe Buch auch im Betrieb oder für die Prüfung, ist es ein Ausbildungsmittel.

Was im Gesetz steht

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

Was du tun kannst

  1. Frag in der Schule nach Ausleihe oder Lernmittelfreiheit in deinem Bundesland.
  2. Frag im Betrieb — viele übernehmen Schulbücher freiwillig.
  3. Prüfungsliteratur und Tabellenbücher, die du auch im Betrieb nutzt, muss der Betrieb stellen.
  4. Bewahre Quittungen auf: Selbst gezahlte Arbeitsmittel kannst du steuerlich absetzen.

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