Vergütung
"Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr."
Du verdienst jetzt selbst Geld und fragst dich, was mit Kindergeld und Zuschüssen ist.
§ 32 Abs. 4 EStG / §§ 56 ff. SGB III
Das darf der Chef NICHT
Doch — in der ersten Ausbildung gibt es Kindergeld, egal wie viel du verdienst.
Für Kinder in der ersten Berufsausbildung gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag, und zwar unabhängig von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung (§ 32 Abs. 4 EStG). Ausgezahlt wird es in der Regel an deine Eltern, die es dir weitergeben können. Wohnst du wegen der Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern, weil der Betrieb zu weit weg ist, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen (§§ 56 ff. SGB III); ob und wie viel du bekommst, hängt von deinem und dem Einkommen deiner Eltern ab. Für eine eigene Wohnung kann außerdem Wohngeld infrage kommen.
Was im Gesetz steht
§ 32 Abs. 4 EStG – Kinder in Ausbildung
Ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird; in der Erstausbildung ohne Prüfung einer Erwerbstätigkeit.
§ 56 SGB III – Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer förderungsfähigen Berufsausbildung, wenn sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und ihnen die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Was du tun kannst
- Deine Eltern müssen der Familienkasse den Ausbildungsbeginn melden — Ausbildungsvertrag beifügen.
- BAB-Rechner der Arbeitsagentur nutzen, bevor du den Antrag stellst.
- BAB möglichst vor Ausbildungsbeginn beantragen — rückwirkend gibt es nur wenig.
- Nach der ersten Ausbildung gelten für Kindergeld strengere Regeln.
Weitere Fälle: Vergütung
- Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!
- Kauf dir das Werkzeug selber!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten.
- Die paar Überstunden bezahlen wir nicht.
- Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.