Vergütung
"Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!"
Deine Ausbildungsvergütung ist verdächtig niedrig – gibts da ne Grenze?
§ 17 BBiG
Kommt drauf an …
Es gibt eine Mindestausbildungsvergütung!
Seit 2020 gibt es eine Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 2 BBiG). Sie richtet sich nach dem Jahr, in dem deine Ausbildung begonnen hat: Bei Beginn 2026 sind es mindestens 724 € im 1. Ausbildungsjahr, 854 € im 2., 977 € im 3. und 1.014 € im 4. Jahr. Bei Beginn 2025: 682 / 805 / 921 / 955 €. Bei Beginn 2027: 764 / 902 / 1.031 / 1.070 €. Ausnahme: Ist dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt dessen Vergütung — auch wenn sie darunter liegt (§ 17 Abs. 3 BBiG). Ohne Tarifbindung darf die Vergütung den Branchentarif um höchstens 20 % unterschreiten. Gezahlt wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats (§ 18 Abs. 2 BBiG).
Was im Gesetz steht
§ 17 BBiG – Vergütungsanspruch
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie muss mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen. Eine Mindestausbildungsvergütung ist gesetzlich festgelegt.
§ 18 BBiG – Bemessung und Fälligkeit
Die Vergütung ist für den laufenden Kalendermonat zu berechnen und spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Was du tun kannst
- Maßgeblich ist das Jahr deines Ausbildungsbeginns, nicht das aktuelle Kalenderjahr.
- Prüfe, ob ein Tarifvertrag für deinen Betrieb gilt — der geht vor.
- Ohne Tarifbindung: höchstens 20 % unter dem Branchentarif.
- Zahlung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf deinem Konto sein.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Rückfrage zur Ausbildungsvergütung
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich habe mich über die aktuellen Regelungen zur Ausbildungsvergütung informiert und möchte eine Frage klären.
Gemäß § 17 BBiG steht Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu, die mindestens der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung entspricht. Für das aktuelle Jahr und mein [X.] Lehrjahr liegt diese bei [Betrag nachschlagen].
Meine derzeitige Vergütung beträgt [dein Betrag]. Ich würde gerne verstehen, wie sich diese zusammensetzt [und ob ggf. ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt].
Können wir dazu ein kurzes Gespräch führen?
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Vergütung
- Kauf dir das Werkzeug selber!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten.
- Die paar Überstunden bezahlen wir nicht.
- Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner.
- Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.