Vergütung
"Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner."
Du pendelst täglich in den Betrieb und fragst dich, ob dir dafür etwas zusteht.
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG / § 3 Nr. 15 EStG
Das ist erlaubt
Stimmt meist — aber über die Steuer bekommst du etwas zurück.
Der Weg von zu Hause zum Betrieb ist grundsätzlich Privatsache; der Betrieb muss ihn nicht bezahlen, außer Tarif- oder Ausbildungsvertrag sehen das vor. Viele Betriebe zahlen aber freiwillig ein Jobticket oder einen Zuschuss — für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Über deine Steuererklärung kannst du die Entfernungspauschale ansetzen: seit 2026 38 Cent je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das lohnt sich vor allem, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde. Fahrten zu wechselnden Einsatzorten oder zu überbetrieblichen Lehrgängen sind etwas anderes (siehe „Fahrtzeit zur Außenstelle").
Was im Gesetz steht
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale
Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag eine Entfernungspauschale je vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen (seit 2026: 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer).
§ 3 Nr. 15 EStG – Jobticket
Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Was du tun kannst
- Frag nach einem Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss — viele Betriebe zahlen freiwillig.
- Mach eine Steuererklärung: Als Azubi bekommst du einbehaltene Lohnsteuer oft komplett zurück.
- Notiere deine Arbeitstage und die Strecke für die Entfernungspauschale.
Weitere Fälle: Vergütung
- Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!
- Kauf dir das Werkzeug selber!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten.
- Die paar Überstunden bezahlen wir nicht.
- Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.