Alle Fälle
Vergütung

"Die paar Überstunden bezahlen wir nicht."

Du hast Überstunden geleistet, sollst aber weder Geld noch Freizeit-Ausgleich bekommen.

§ 17 Abs. 7 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden!
Eine über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG). Pauschalabgeltung im Ausbildungsvertrag ("alle Überstunden mit Vergütung abgegolten") ist UNZULÄSSIG — solche Klauseln sind nichtig. Auch "Kulanz"-Überstunden gibt es nicht.

Was im Gesetz steht

§ 17 Abs. 7 BBiG – Überstunden-Vergütung
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Was du tun kannst

  1. Pauschalklauseln im Ausbildungsvertrag sind unwirksam — du kannst trotzdem fordern.
  2. Wahlrecht: Geld ODER Freizeit-Ausgleich. Du kannst nicht beides, aber du wählst.
  3. Genaue Aufzeichnung der Überstunden ist Gold wert (Datum, Anlass, Dauer).
  4. Höhe: Stundenwert = monatliche Vergütung / vereinbarte Monatsstunden, ggf. zzgl. Zuschlag.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

Weitere Fälle: Vergütung