Vergütung
"Die paar Überstunden bezahlen wir nicht."
Du hast Überstunden geleistet, sollst aber weder Geld noch Freizeit-Ausgleich bekommen.
§ 17 Abs. 7 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden!
Eine über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG). Pauschalabgeltung im Ausbildungsvertrag ("alle Überstunden mit Vergütung abgegolten") ist UNZULÄSSIG — solche Klauseln sind nichtig. Auch "Kulanz"-Überstunden gibt es nicht.
Was im Gesetz steht
§ 17 Abs. 7 BBiG – Überstunden-Vergütung
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Was du tun kannst
- Pauschalklauseln im Ausbildungsvertrag sind unwirksam — du kannst trotzdem fordern.
- Wahlrecht: Geld ODER Freizeit-Ausgleich. Du kannst nicht beides, aber du wählst.
- Genaue Aufzeichnung der Überstunden ist Gold wert (Datum, Anlass, Dauer).
- Höhe: Stundenwert = monatliche Vergütung / vereinbarte Monatsstunden, ggf. zzgl. Zuschlag.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Ausgleich geleisteter Überstunden
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
in den letzten [Wochen/Monaten] habe ich [X] Überstunden geleistet (Aufstellung im Anhang).
Nach § 17 Abs. 7 BBiG sind diese Stunden entweder durch Vergütung oder durch Freizeit auszugleichen. Ich entscheide mich für [Freizeitausgleich / Auszahlung].
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Ausgleichs.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Vergütung
- Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!
- Kauf dir das Werkzeug selber!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten.
- Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner.
- Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.