Vergütung
"Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten."
Dein Lohn wird beim Übergang ins nächste Ausbildungsjahr nicht erhöht.
§ 17 Abs. 1 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Steigerung ist Pflicht — mindestens jährlich!
Die Ausbildungsvergütung muss mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal jährlich ansteigen (§ 17 Abs. 1 BBiG). Das ist keine Kulanz, sondern Pflicht. Wie hoch, regelt ein geltender Tarifvertrag; sonst gilt mindestens die gesetzliche Mindestvergütung deines Beginn-Jahrgangs mit ihren festen Aufschlägen (+18 % im 2., +35 % im 3., +40 % im 4. Jahr gegenüber dem 1. Jahr, § 17 Abs. 2 BBiG). Eine Vergütung, die über die Lehrjahre gleich bleibt, ist rechtswidrig.
Was im Gesetz steht
§ 17 Abs. 1 BBiG – Vergütung
Die Vergütung ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Was du tun kannst
- Beim Wechsel ins neue Lehrjahr aktiv nachfragen, wann die Erhöhung kommt.
- Steigerung gilt ab dem Tag des Übergangs (z.B. Ausbildungsbeginn-Jahrestag).
- Bei Nicht-Anpassung: Nachzahlung der Differenz möglich (3 Jahre Verjährung).
- Tarifvertrag prüfen — oft sind die Steigerungen festgeschrieben.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Anpassung der Vergütung im neuen Ausbildungsjahr
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
am [Datum] bin ich in mein [2./3./4.] Ausbildungsjahr eingetreten. Die Ausbildungsvergütung wurde bisher nicht angepasst.
§ 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG schreibt eine mindestens jährliche Erhöhung der Ausbildungsvergütung verbindlich vor.
Ich bitte um Anpassung mit Wirkung zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Vergütung
- Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!
- Kauf dir das Werkzeug selber!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Die paar Überstunden bezahlen wir nicht.
- Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner.
- Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.