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Vergütung

"Kauf dir das Werkzeug selber!"

Du sollst Arbeitsmaterial, Bücher oder Werkzeug aus eigener Tasche bezahlen.

§ 14 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Nein! Ausbildungsmittel sind Chefsache!
Der Ausbildende ist verpflichtet, dir kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung und die Ablegung der Prüfungen nötig sind (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Das umfasst Werkzeuge, Materialien, Fachbücher und Arbeitskleidung, die der Betrieb vorschreibt.

Was im Gesetz steht

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildende haben den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

Was du tun kannst

  1. Werkzeuge, Fachbücher, Software, Arbeitskleidung: alles Pflicht des Ausbilders.
  2. Schulbücher für die Berufsschule sind oft Sache des Azubis (landesabhängig).
  3. Hebe alle Belege auf, falls du etwas vorgestreckt hast – Erstattung verlangen!
  4. Vorgeschriebene Sicherheitskleidung muss immer der Betrieb stellen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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