Vergütung
"Kauf dir das Werkzeug selber!"
Du sollst Arbeitsmaterial, Bücher oder Werkzeug aus eigener Tasche bezahlen.
§ 14 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Nein! Ausbildungsmittel sind Chefsache!
Der Ausbildende ist verpflichtet, dir kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung und die Ablegung der Prüfungen nötig sind (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Das umfasst Werkzeuge, Materialien, Fachbücher und Arbeitskleidung, die der Betrieb vorschreibt.
Was im Gesetz steht
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildende haben den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.
Was du tun kannst
- Werkzeuge, Fachbücher, Software, Arbeitskleidung: alles Pflicht des Ausbilders.
- Schulbücher für die Berufsschule sind oft Sache des Azubis (landesabhängig).
- Hebe alle Belege auf, falls du etwas vorgestreckt hast – Erstattung verlangen!
- Vorgeschriebene Sicherheitskleidung muss immer der Betrieb stellen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Bereitstellung von Ausbildungsmitteln
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
für meine Ausbildung benötige ich [konkretes Material/Werkzeug/Buch beschreiben]. Bisher wurde mir nahegelegt, diese Kosten selbst zu tragen.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG sind Ausbildende verpflichtet, Auszubildenden die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zur Ablegung der Prüfungen erforderlich sind.
Ich bitte darum, die benötigten Materialien betriebsseitig bereitzustellen, [bzw. mir die bereits verauslagten Kosten in Höhe von [Betrag] zu erstatten].
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Vergütung
- Mehr Geld? Sei froh, dass du lernst!
- 550 € im Monat sind doch ok als Azubi.
- Im zweiten Jahr verdienst du genauso viel wie im ersten.
- Die paar Überstunden bezahlen wir nicht.
- Schulbücher und Taschenrechner zahlst du selbst.
- Die Vergütung kommt diesen Monat etwas später.
- Wenn du abbrichst, zahlst du die Ausbildungskosten zurück.
- Für den Ausbildungsplatz zahlst du eine Gebühr.
- Essen und Zimmer ziehen wir dir von der Vergütung ab.
- Weihnachtsgeld bekommen nur die Festangestellten.
- Die Fahrt zur Arbeit zahlt dir keiner.
- Als Azubi bekommst du kein Kindergeld mehr.
- In der Probezeit gibt es weniger Geld.