Arbeitszeit
"Du machst heute Überstunden!"
Der Chef verlangt, dass du länger bleibst als im Ausbildungsvertrag steht.
§ 8 JArbSchG / § 3 ArbZG
Kommt drauf an …
Nur in engen Grenzen — und nie umsonst!
Für minderjährige Azubis ist die Grenze hart: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 JArbSchG). Überstunden darüber hinaus sind praktisch ausgeschlossen. Für volljährige Azubis gilt das Arbeitszeitgesetz: 8 Stunden am Tag, bis zu 10 Stunden nur, wenn es im Schnitt von 6 Monaten wieder auf 8 Stunden ausgeglichen wird (§ 3 ArbZG). Ob du überhaupt länger bleiben musst, hängt von deinem Ausbildungsvertrag und einem Tarifvertrag ab. In jedem Fall gilt: Jede Minute über der vereinbarten Ausbildungszeit muss besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Abs. 7 BBiG).
Was im Gesetz steht
§ 8 JArbSchG – Dauer der Arbeitszeit
Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
§ 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.
§ 17 Abs. 7 BBiG – Mehrarbeit
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Was du tun kannst
- Notiere jede Überstunde schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Grund.
- Weise deinen Ausbilder höflich auf die gesetzliche Regelung hin.
- Falls Überstunden regelmäßig verlangt werden: Kontaktiere die IHK/HWK oder deine Gewerkschaft.
- Überstunden müssen entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden – niemals „für umsonst".
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Rückfrage zur Arbeitszeit / Überstunden
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich möchte mich bezüglich der kürzlich angefallenen Überstunden an Sie wenden.
Gemäß meinem Ausbildungsvertrag beträgt meine reguläre Arbeitszeit [X Stunden/Woche]. In der vergangenen Woche habe ich jedoch insgesamt [Y Stunden] gearbeitet, was über die vereinbarte Zeit hinausgeht.
Nach § 17 Abs. 7 BBiG ist eine über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. [Für minderjährige Auszubildende gilt zudem § 8 JArbSchG, der eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich vorsieht.]
Ich bitte Sie daher um Klärung, wie die angefallenen Überstunden ausgeglichen werden. Ich stehe für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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