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Arbeitszeit

"Du machst heute Überstunden!"

Der Chef verlangt, dass du länger bleibst als im Ausbildungsvertrag steht.

§ 8 JArbSchG / § 3 ArbZG

Kommt drauf an …
Nur in engen Grenzen — und nie umsonst!
Für minderjährige Azubis ist die Grenze hart: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 JArbSchG). Überstunden darüber hinaus sind praktisch ausgeschlossen. Für volljährige Azubis gilt das Arbeitszeitgesetz: 8 Stunden am Tag, bis zu 10 Stunden nur, wenn es im Schnitt von 6 Monaten wieder auf 8 Stunden ausgeglichen wird (§ 3 ArbZG). Ob du überhaupt länger bleiben musst, hängt von deinem Ausbildungsvertrag und einem Tarifvertrag ab. In jedem Fall gilt: Jede Minute über der vereinbarten Ausbildungszeit muss besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Abs. 7 BBiG).

Was im Gesetz steht

§ 8 JArbSchG – Dauer der Arbeitszeit
Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
§ 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.
§ 17 Abs. 7 BBiG – Mehrarbeit
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Was du tun kannst

  1. Notiere jede Überstunde schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Grund.
  2. Weise deinen Ausbilder höflich auf die gesetzliche Regelung hin.
  3. Falls Überstunden regelmäßig verlangt werden: Kontaktiere die IHK/HWK oder deine Gewerkschaft.
  4. Überstunden müssen entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden – niemals „für umsonst".
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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