Arbeitszeit
"Die zwei Stunden ziehen wir dir wieder ab."
Geleistete Stunden werden nachträglich aus dem Arbeitszeitkonto gestrichen oder die Stechuhr-Daten "korrigiert".
§ 16 ArbZG / § 17 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Nein, das ist klar rechtswidrig!
Der Arbeitgeber muss die gesamte tatsächlich geleistete Arbeitszeit aufzeichnen — das stellte der EuGH 2019 (C-55/18) klar, das BAG bestätigte 2022 (1 ABR 22/21). Nachträgliches Streichen, Frisieren oder Manipulieren der Aufzeichnung ist rechtswidrig und kann den Tatbestand des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt erfüllen (§ 266a StGB bei Sozialabgaben).
Was im Gesetz steht
§ 16 ArbZG – Aushang, Arbeitszeitnachweise
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
BAG 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer vollständig zu erfassen.
§ 17 BBiG – Vergütungsanspruch
Über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.
Was du tun kannst
- Führe IMMER ein eigenes Stundenkonto (Foto vom Stechschein, eigene App, Notizbuch).
- Fordere bei der nächsten Lohnabrechnung eine schriftliche Übersicht aller geleisteten Stunden.
- Beweissicherung: Geo-Tag, Email-Zeitstempel, Kollegen als Zeugen.
- Bei Vorenthalten von Sozialabgaben → das ist eine Straftat (§ 266a StGB), Anzeige möglich.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Korrektur des Arbeitszeitkontos
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
bei der Durchsicht meines Arbeitszeitkontos / der Lohnabrechnung ist mir aufgefallen, dass am [Datum] [X Stunden] nicht erfasst bzw. nachträglich abgezogen wurden. Nach meiner eigenen Dokumentation habe ich an diesem Tag von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] gearbeitet.
Nach § 16 ArbZG ist der Arbeitgeber zur vollständigen Erfassung verpflichtet, nach § 17 Abs. 7 BBiG müssen Mehrarbeitsstunden vergütet oder ausgeglichen werden.
Ich bitte um Korrektur und Übermittlung einer schriftlichen Übersicht meines Arbeitszeitkontos.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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