Arbeitszeit
"Mach heute Homeoffice, aber frag nicht ständig."
Du sollst von zu Hause arbeiten — ohne Aufgaben, ohne Ansprechpartner.
§ 14 BBiG / § 28 BBiG
Kommt drauf an …
Mobiles Ausbilden ist erlaubt — Alleinlassen nicht.
Einen Anspruch auf Homeoffice hast du nicht, und der Betrieb darf dich auch nicht einfach nach Hause schicken, wenn dein Vertrag es nicht vorsieht. Mobiles Ausbilden ist aber zulässig, wenn es dem Ausbildungsziel dient und du dort tatsächlich ausgebildet wirst: mit Aufgaben aus dem Ausbildungsplan, einem erreichbaren Ausbilder und Feedback (§ 14 Abs. 1 BBiG). Die nötige Hard- und Software muss der Betrieb kostenlos stellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Arbeitszeitgesetz, Pausen und Höchstgrenzen gelten zu Hause genauso.
Was im Gesetz steht
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Ausbildungspflicht
Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit planmäßig und zeitlich und sachlich gegliedert vermittelt wird.
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildungsmittel sind kostenlos zu stellen; beim digitalen mobilen Ausbilden auch die erforderliche Hard- und Software.
Was du tun kannst
- Bitte um feste Aufgaben und eine feste Zeit, in der dein Ausbilder erreichbar ist.
- Laptop, Software und Zugang stellt der Betrieb — du musst nichts privat kaufen.
- Halte im Berichtsheft fest, was du im Homeoffice gelernt hast.
- Pausen und Feierabend gelten auch am Küchentisch.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Betreuung im Homeoffice
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich bin an [Tagen] im Homeoffice eingeplant. Damit die Zeit für meine Ausbildung nutzbar ist, bitte ich um konkrete Aufgaben aus dem Ausbildungsplan und eine feste Zeit, in der ich Fragen stellen kann.
Außerdem benötige ich [Gerät / Zugang], um die Aufgaben zu erledigen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Arbeitszeit
- Du machst heute Überstunden!
- Samstag kommst du auch rein!
- Pause? Mach einfach durch!
- Du übernimmst die Spätschicht!
- Morgen früh wieder um 6, du warst gestern bis 22 Uhr da.
- Die zwei Stunden ziehen wir dir wieder ab.
- Du musst nur erreichbar sein — das zählt nicht.
- Die Fahrt zur Baustelle ist deine Sache.
- Diese Woche arbeitest du sechs Tage.
- Am Feiertag machen wir auf — du bist dabei.
- Komm vor der Schule noch kurz in den Betrieb.
- Umziehen ist deine Privatsache — vorher und nachher.
- Zeiten schreiben wir hier nicht auf.