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Arbeitszeit

"Pause? Mach einfach durch!"

Du bekommst keine richtige Pause oder sollst am Arbeitsplatz essen.

§ 11 JArbSchG / § 4 ArbZG

Das darf der Chef NICHT
Nein! Du hast Recht auf Pausen!
Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Minderjährige: Bei 4,5–6h Arbeit mind. 30 Min., bei über 6h mind. 60 Min. Pause. Volljährige: Bei 6–9h mind. 30 Min., bei über 9h mind. 45 Min. Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.

Was im Gesetz steht

§ 11 JArbSchG – Ruhepausen
Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
§ 4 ArbZG – Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Was du tun kannst

  1. Du darfst deinen Arbeitsplatz in der Pause verlassen.
  2. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit – sie werden nicht bezahlt, aber du bist auch zu nichts verpflichtet.
  3. Dokumentiere es, wenn Pausen regelmäßig gestrichen werden.
  4. Sprich zuerst den Ausbilder an, dann ggf. den Betriebsrat.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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