Arbeitszeit
"Du musst nur erreichbar sein — das zählt nicht."
Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder ständige Erreichbarkeit wird nicht als Arbeitszeit gewertet.
§ 2 ArbZG / EuGH C-518/15
Kommt drauf an …
Kommt darauf an: Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur teilweise.
Bereitschaftsdienst (Anwesenheit am Arbeitsplatz, sofort einsatzbereit): zählt vollständig als Arbeitszeit (EuGH C-303/98, BAG). Rufbereitschaft (zu Hause, mit Reaktionszeit): zählt grundsätzlich NICHT als Arbeitszeit — aber nur, wenn du deine Freizeit weitgehend frei gestalten kannst. Wenn du innerhalb von 5 Min. da sein musst, kann auch Rufbereitschaft zu Arbeitszeit werden (EuGH C-518/15 Matzak). Für Jugendliche zählt Bereitschaft voll in die Grenze von 8 Stunden am Tag, und das Nachtarbeitsverbot gilt auch dafür.
Was im Gesetz steht
§ 2 Abs. 1 ArbZG – Begriffsbestimmungen
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
EuGH C-518/15 (Matzak)
Bereitschaftszeit, während der ein Arbeitnehmer physisch an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein muss und seinen Verpflichtungen sehr eingeschränkt nachkommen kann, ist als Arbeitszeit anzusehen.
Was du tun kannst
- Bereitschaftsdienst im Betrieb → Arbeitszeit, voll zu vergüten (mindestens Mindestlohn).
- Rufbereitschaft mit kurzer Reaktionszeit (< 30 Min.) → meist Arbeitszeit nach EuGH.
- Echte Einsätze während Rufbereitschaft sind IMMER vergütungspflichtig.
- Als Azubi unter 18: Bereitschaft ist grundsätzlich unzulässig (§ 22 JArbSchG analog).
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Bewertung der Bereitschaft als Arbeitszeit
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich übernehme seit [Datum] [Bereitschaft/Rufbereitschaft], die bisher nicht als Arbeitszeit gewertet wird.
Nach § 2 ArbZG sowie der EuGH-Rechtsprechung (C-303/98 und C-518/15) zählt Bereitschaftsdienst vollständig zur Arbeitszeit. Bei Rufbereitschaft mit kurzer Reaktionszeit ist die ganze Zeit als Arbeitszeit anzusehen.
Ich bitte um Klärung der Vergütung und Anrechnung auf meine Arbeitszeit-Konten.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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