Arbeitszeit
"Du übernimmst die Spätschicht!"
Du sollst abends oder nachts arbeiten – ist das als Azubi überhaupt erlaubt?
§ 14 JArbSchG
Das darf der Chef NICHT
Nein! Nachtarbeit für Minderjährige verboten!
Minderjährige Azubis dürfen nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 JArbSchG). Ausnahmen gelten für wenige Branchen (Bäckereien ab 5:00, Gaststätten bis 22:00, Schichtbetrieb bis 23:00). Volljährige Azubis unterliegen dem ArbZG – hier ist Nachtarbeit möglich, aber mit besonderen Schutzvorschriften.
Was im Gesetz steht
§ 14 JArbSchG – Nachtruhe
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Abweichend davon dürfen Jugendliche über 16 Jahre im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr und in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden.
§ 6 ArbZG – Nacht- und Schichtarbeit
Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Was du tun kannst
- Prüfe, ob du minderjährig oder volljährig bist – die Regeln unterscheiden sich stark.
- Bäckerei-Azubis ab 16 dürfen ab 5 Uhr arbeiten, Gastro-Azubis ab 16 bis 22 Uhr.
- Bei regelmäßiger Nachtschicht: Du hast Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung.
- Nachtarbeit muss im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Rückfrage zur geplanten Spätschicht/Nachtarbeit
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
mir wurde mitgeteilt, dass ich am [Datum] die Spätschicht/Nachtschicht übernehmen soll.
[Falls minderjährig: ] Gemäß § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche grundsätzlich nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Da ich unter 18 Jahre alt bin, bitte ich um Prüfung, ob diese Einteilung mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.
[Falls volljährig: ] Ich möchte sicherstellen, dass die Nachtarbeit im Rahmen der Regelungen des § 6 ArbZG stattfindet und die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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