Arbeitszeit
"Zeiten schreiben wir hier nicht auf."
Im Betrieb gibt es keine Zeiterfassung, Überstunden „verschwinden".
§ 3 Abs. 2 ArbSchG / BAG 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
Das darf der Chef NICHT
Der Betrieb muss eure Arbeitszeit erfassen.
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 ist klar: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, Beginn und Ende der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen (abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, nach dem EuGH-Urteil von 2019). Wie genau — Stempeluhr, App oder Tabelle —, darf der Betrieb entscheiden, aber „gar nicht" ist keine Option. Für Azubis ist das doppelt wichtig: Überstunden müssen vergütet oder ausgeglichen werden (§ 17 Abs. 7 BBiG), und das geht nur mit Nachweis. Unabhängig davon darfst du deine Zeiten immer selbst aufschreiben — eigene, zeitnahe Notizen sind im Streitfall ein wichtiges Beweismittel.
Was im Gesetz steht
BAG 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden.
§ 16 Abs. 2 ArbZG – Aufzeichnung
Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich ist aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
§ 17 Abs. 7 BBiG – Mehrarbeit
Beschäftigung über die vereinbarte Ausbildungszeit hinaus ist zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.
Was du tun kannst
- Schreib Beginn, Ende und Pausen jeden Tag selbst auf — am besten sofort.
- Eine Zeiterfassungs-App mit Datum ist besser als Notizen auf Zetteln.
- Gibt es einen Betriebsrat, frag dort nach dem Stand der Zeiterfassung.
- Deine Aufzeichnungen helfen auch beim Berichtsheft.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Erfassung meiner Arbeitszeiten
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
mir ist aufgefallen, dass meine Arbeitszeiten derzeit nicht erfasst werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.09.2022 – 1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der Arbeitszeit zu erfassen.
Ich bitte darum, mir mitzuteilen, wie meine Zeiten künftig festgehalten werden. Bis dahin führe ich eine eigene Aufstellung, die ich Ihnen gern regelmäßig vorlege.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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