Arbeitszeit
"Die Fahrt zur Baustelle ist deine Sache."
Der Betrieb schickt dich an wechselnde Einsatzorte und rechnet die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit.
BAG 17.10.2018 – 5 AZR 553/17
Kommt drauf an …
Zur ersten Tätigkeitsstätte = Privatsache. Wechselnde Einsatzorte = Arbeitszeit!
Der Weg von zu Hause zur ersten regelmäßigen Tätigkeitsstätte (z.B. Betrieb) ist Privatsache. Aber: Wenn dich der Arbeitgeber direkt an wechselnde Einsatzorte (Kunde, Baustelle, Außenstelle) schickt, ist die Fahrtzeit Arbeitszeit und vergütungspflichtig (BAG 17.10.2018). Auch wenn du Werkzeug/Material transportierst oder Fahrgemeinschaften vom AG angeordnet sind, gilt die Fahrt als Arbeitszeit.
Was im Gesetz steht
BAG 17.10.2018 – 5 AZR 553/17
Fahrten zu auswärtigen Tätigkeitsstätten gehören zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, soweit es sich nicht um die erste regelmäßige Tätigkeitsstätte handelt.
§ 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
Was du tun kannst
- Direkter Weg zum Kunden/Baustelle ab Wohnung = Arbeitszeit (BAG).
- Werkzeug abholen im Betrieb → Arbeitstag beginnt dort, nicht beim Kunden.
- Notiere Abfahrt und Ankunft pro Einsatzort.
- Im Ausbildungsvertrag kann eine pauschale Regelung stehen — die darf aber nicht unter den BAG-Maßstab fallen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Vergütung der Fahrtzeit zu Außenstellen
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
am [Datum/Zeitraum] war ich zu Einsätzen bei [Kunde / Baustelle / Außenstelle] eingeteilt. Die Fahrtzeit von [insgesamt X Stunden] wurde nicht als Arbeitszeit erfasst.
Nach der BAG-Rechtsprechung (17.10.2018 – 5 AZR 553/17) sind Fahrten zu wechselnden Tätigkeitsstätten als Arbeitszeit zu werten und vergütungspflichtig.
Ich bitte um nachträgliche Anrechnung der Fahrtzeit auf mein Arbeitszeitkonto.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Arbeitszeit
- Du machst heute Überstunden!
- Samstag kommst du auch rein!
- Pause? Mach einfach durch!
- Du übernimmst die Spätschicht!
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- Zeiten schreiben wir hier nicht auf.