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Urlaub

"Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht."

Du fragst dich, wie viele Urlaubstage dir gesetzlich zustehen — und ob 20 Tage rechtmäßig sind.

§ 19 JArbSchG / § 3 BUrlG

Das ist erlaubt
Mindestanspruch nach Alter (Jugendliche: 25–30 Werktage)
Jugendliche haben gestaffelten Mindesturlaub (§ 19 JArbSchG): unter 16 J. = 30 Werktage, unter 17 J. = 27 Werktage, unter 18 J. = 25 Werktage. Volljährige: mind. 24 Werktage bei 6-Tage-Woche / 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Tarif- oder Arbeitsverträge können MEHR vorsehen — nie weniger. Stichtag für das Alter: 1. Januar des Kalenderjahres.

Was im Gesetz steht

§ 19 JArbSchG – Urlaub
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist; 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist; 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
§ 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Was du tun kannst

  1. Werktage = Mo–Sa. Bei 5-Tage-Woche: 24 Werktage = 20 Arbeitstage.
  2. Alter zu Jahresbeginn entscheidet — wer im Januar noch 17 ist, hat das ganze Jahr 25 Tage.
  3. Mehrurlaub aus Tarif/Vertrag = bindend, nicht kürzbar einseitig.
  4. Bei Wechsel Probezeit → Vollzeit: Urlaub anteilig bis Jahresende, danach voller Anspruch.
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