Urlaub
"Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht."
Du fragst dich, wie viele Urlaubstage dir gesetzlich zustehen — und ob 20 Tage rechtmäßig sind.
§ 19 JArbSchG / § 3 BUrlG
Das ist erlaubt
Mindestanspruch nach Alter (Jugendliche: 25–30 Werktage)
Jugendliche haben gestaffelten Mindesturlaub (§ 19 JArbSchG): unter 16 J. = 30 Werktage, unter 17 J. = 27 Werktage, unter 18 J. = 25 Werktage. Volljährige: mind. 24 Werktage bei 6-Tage-Woche / 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Tarif- oder Arbeitsverträge können MEHR vorsehen — nie weniger. Stichtag für das Alter: 1. Januar des Kalenderjahres.
Was im Gesetz steht
§ 19 JArbSchG – Urlaub
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist; 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist; 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
§ 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Was du tun kannst
- Werktage = Mo–Sa. Bei 5-Tage-Woche: 24 Werktage = 20 Arbeitstage.
- Alter zu Jahresbeginn entscheidet — wer im Januar noch 17 ist, hat das ganze Jahr 25 Tage.
- Mehrurlaub aus Tarif/Vertrag = bindend, nicht kürzbar einseitig.
- Bei Wechsel Probezeit → Vollzeit: Urlaub anteilig bis Jahresende, danach voller Anspruch.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Klärung des Urlaubsanspruchs
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
bei der Berechnung meines Urlaubs für [Jahr] komme ich auf folgendes:
- Mein Alter zu Jahresbeginn: [X]
- Nach § 19 JArbSchG / § 3 BUrlG ergibt sich daraus ein Mindestanspruch von [Y] Werktagen.
- Bisher wurden mir [Z] Tage zugesprochen.
Ich bitte um Prüfung und Korrektur des Urlaubskontos.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Urlaub
- Dein Urlaub ist gestrichen!
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Du nimmst maximal eine Woche am Stück!
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen.
- Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen.
- Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht.