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Urlaub

"Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub."

Urlaub soll in die Schulzeit gelegt werden oder Schultage sollen als Urlaub zählen.

§ 19 Abs. 3 JArbSchG / § 15 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Schultage sind kein Urlaub — die Schule bleibt Pflicht.
Berufsschule ist Pflicht und Ausbildungszeit, kein Urlaub: Für Schultage bist du freigestellt (§ 15 BBiG), sie dürfen nicht von deinem Urlaub abgezogen werden. Urlaub gilt nur für Tage, an denen du sonst im Betrieb wärst. Für Minderjährige steht es ausdrücklich im Gesetz: Urlaub soll in den Berufsschulferien gegeben werden, und für jeden Berufsschultag, an dem du während des Urlaubs zur Schule gehst, bekommst du einen zusätzlichen Urlaubstag (§ 19 Abs. 3 JArbSchG). Für Volljährige gilt sinngemäß dasselbe: In der Schulzeit ist Urlaub praktisch wertlos, weil die Schulpflicht bleibt.

Was im Gesetz steht

§ 19 Abs. 3 JArbSchG – Berufsschule
Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Ferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Schule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
§ 15 Abs. 1 BBiG – Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.

Was du tun kannst

  1. Plane deinen Urlaub in den Schulferien — das ist für alle am einfachsten.
  2. Ziehen Schultage Urlaubstage ab, sprich es schriftlich an.
  3. Unter 18: Für jeden Schultag im Urlaub bekommst du einen Tag zurück.
  4. Schulpflicht kann dir kein Betrieb erlassen — auch nicht mit Urlaub.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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