Urlaub
"Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub."
Urlaub soll in die Schulzeit gelegt werden oder Schultage sollen als Urlaub zählen.
§ 19 Abs. 3 JArbSchG / § 15 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Schultage sind kein Urlaub — die Schule bleibt Pflicht.
Berufsschule ist Pflicht und Ausbildungszeit, kein Urlaub: Für Schultage bist du freigestellt (§ 15 BBiG), sie dürfen nicht von deinem Urlaub abgezogen werden. Urlaub gilt nur für Tage, an denen du sonst im Betrieb wärst. Für Minderjährige steht es ausdrücklich im Gesetz: Urlaub soll in den Berufsschulferien gegeben werden, und für jeden Berufsschultag, an dem du während des Urlaubs zur Schule gehst, bekommst du einen zusätzlichen Urlaubstag (§ 19 Abs. 3 JArbSchG). Für Volljährige gilt sinngemäß dasselbe: In der Schulzeit ist Urlaub praktisch wertlos, weil die Schulpflicht bleibt.
Was im Gesetz steht
§ 19 Abs. 3 JArbSchG – Berufsschule
Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Ferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Schule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
§ 15 Abs. 1 BBiG – Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Was du tun kannst
- Plane deinen Urlaub in den Schulferien — das ist für alle am einfachsten.
- Ziehen Schultage Urlaubstage ab, sprich es schriftlich an.
- Unter 18: Für jeden Schultag im Urlaub bekommst du einen Tag zurück.
- Schulpflicht kann dir kein Betrieb erlassen — auch nicht mit Urlaub.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Anrechnung von Berufsschultagen auf den Urlaub
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
in meinem Urlaubsantrag für [Zeitraum] liegen [Anzahl] Berufsschultage. An diesen Tagen besuche ich die Berufsschule und bin dafür nach § 15 BBiG freigestellt; sie können daher nicht als Urlaubstage zählen. [Als minderjähriger Auszubildender steht mir nach § 19 Abs. 3 JArbSchG für jeden dieser Tage ein weiterer Urlaubstag zu.]
Ich bitte um entsprechende Korrektur meines Urlaubskontos.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Urlaub
- Dein Urlaub ist gestrichen!
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht.
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Du nimmst maximal eine Woche am Stück!
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen.
- Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen.
- Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht.