Urlaub
"Du nimmst maximal eine Woche am Stück!"
Der Betrieb erlaubt nur einzelne Urlaubstage oder kurze Phasen, aber keinen zusammenhängenden längeren Urlaub.
§ 7 Abs. 2 BUrlG / § 19 Abs. 3 JArbSchG
Das darf der Chef NICHT
Ein zusammenhängender Urlaub von mind. 12 Werktagen ist Pflicht!
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dringende betriebliche oder persönliche Gründe rechtfertigen die Teilung (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Bei mehr als 12 Werktagen Urlaub muss mindestens ein Teil 12 zusammenhängende Werktage umfassen. Für Jugendliche: Urlaub soll zusammenhängend und in der unterrichtsfreien Zeit der Berufsschule gegeben werden (§ 19 Abs. 3 JArbSchG).
Was im Gesetz steht
§ 7 Abs. 2 BUrlG – Teilung des Urlaubs
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
§ 19 Abs. 3 JArbSchG
Der Urlaub soll Jugendlichen, die noch der Berufsschulpflicht unterliegen, möglichst in der Berufsschulferien gegeben werden.
Was du tun kannst
- Plane mindestens einen Block von 12 Werktagen (≈ 2 Wochen) im Jahr ein.
- Bei Berufsschulferien: Erholungsurlaub bevorzugt dort legen (Jugendliche).
- Bei Ablehnung: schriftliche Begründung des dringenden betrieblichen Grunds verlangen.
- Wenn der AG den Block dauerhaft verweigert: IHK / Gewerkschaft einschalten.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Antrag auf zusammenhängenden Urlaub
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich möchte vom [Datum] bis [Datum] ([X Werktage]) zusammenhängenden Urlaub nehmen.
Nach § 7 Abs. 2 BUrlG ist der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Bei mehr als 12 Werktagen Jahresurlaub muss mindestens ein Teil 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Ich bitte um Genehmigung des Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Urlaub
- Dein Urlaub ist gestrichen!
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht.
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen.
- Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen.
- Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht.