Alle Fälle
Urlaub

"Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg."

Du wirst während deines Urlaubs krank — der Betrieb zieht die Tage trotzdem vom Urlaubskonto ab.

§ 9 BUrlG

Das darf der Chef NICHT
Nein! Krankheitstage zählen nicht als Urlaub!
Wird ein Arbeitnehmer/Azubi während des Urlaubs arbeitsunfähig krank, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage NICHT auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Du musst nur: 1) sofort krank melden (auch aus dem Urlaub), 2) AU-Bescheinigung vorlegen — auch wenn sie im Ausland ausgestellt wurde. Die Urlaubstage stehen dir dann später nochmal zu.

Was im Gesetz steht

§ 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Was du tun kannst

  1. AU-Bescheinigung sofort beim Arzt holen — auch im Ausland (Übersetzung optional, aber hilfreich).
  2. Krankmeldung an Arbeitgeber sofort senden (E-Mail mit Attest reicht).
  3. Du musst NICHT vorzeitig aus dem Urlaub zurückkehren.
  4. Urlaubstage werden für die Krankheitstage gutgeschrieben — neu beantragen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

Weitere Fälle: Urlaub