Urlaub
"Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen."
Die Ausbildung endet, du hast noch Urlaub übrig und wirst nicht übernommen.
§ 7 Abs. 4 BUrlG
Das darf der Chef NICHT
Was du nicht mehr nehmen kannst, wird ausgezahlt.
Kann Urlaub wegen der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Am besten nimmst du ihn vor dem Ende — aber wenn das nicht ging, etwa wegen Prüfungen oder weil die Ausbildung mit dem Bestehen früher endet, steht dir die Auszahlung zu. Berechnet wird sie nach deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Wirst du übernommen, läuft der Urlaub dagegen ins neue Arbeitsverhältnis weiter.
Was im Gesetz steht
§ 7 Abs. 4 BUrlG – Abgeltung
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
§ 11 BUrlG – Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs.
Was du tun kannst
- Plane Resturlaub früh, aber denk an Prüfungstermine.
- Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung — auch vor dem Vertragsende.
- Prüfe deine letzte Abrechnung auf die Urlaubsabgeltung.
- Ausschlussfristen im Vertrag beachten: Ansprüche zügig schriftlich geltend machen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Abgeltung meines Resturlaubs
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
mein Ausbildungsverhältnis endet am [Datum]. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch [Anzahl] Urlaubstage, die ich wegen [Grund] nicht mehr nehmen kann.
Nach § 7 Abs. 4 BUrlG sind diese Tage abzugelten. Ich bitte um Auszahlung mit der letzten Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Urlaub
- Dein Urlaub ist gestrichen!
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht.
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Du nimmst maximal eine Woche am Stück!
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen.
- Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht.