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Urlaub

"Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen."

Die Ausbildung endet, du hast noch Urlaub übrig und wirst nicht übernommen.

§ 7 Abs. 4 BUrlG

Das darf der Chef NICHT
Was du nicht mehr nehmen kannst, wird ausgezahlt.
Kann Urlaub wegen der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Am besten nimmst du ihn vor dem Ende — aber wenn das nicht ging, etwa wegen Prüfungen oder weil die Ausbildung mit dem Bestehen früher endet, steht dir die Auszahlung zu. Berechnet wird sie nach deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Wirst du übernommen, läuft der Urlaub dagegen ins neue Arbeitsverhältnis weiter.

Was im Gesetz steht

§ 7 Abs. 4 BUrlG – Abgeltung
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
§ 11 BUrlG – Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Was du tun kannst

  1. Plane Resturlaub früh, aber denk an Prüfungstermine.
  2. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung — auch vor dem Vertragsende.
  3. Prüfe deine letzte Abrechnung auf die Urlaubsabgeltung.
  4. Ausschlussfristen im Vertrag beachten: Ansprüche zügig schriftlich geltend machen.
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