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Urlaub

"Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!"

Der Chef bestimmt den gesamten Urlaubszeitpunkt allein und ignoriert deine Wünsche.

§ 7 BUrlG

Kommt drauf an …
Teilweise – deine Wünsche zählen!
Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen (§ 7 BUrlG), kann aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Betriebsurlaub (z.B. Weihnachten) ist zulässig, darf aber nicht den gesamten Urlaub aufbrauchen. Mindestens ein Teil muss frei verplanbar sein.

Was im Gesetz steht

§ 7 BUrlG – Zeitpunkt, Übertragung
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

Was du tun kannst

  1. Reiche deine Urlaubswünsche immer schriftlich ein (E-Mail = Nachweis).
  2. Betriebsurlaub ist okay, darf aber nicht deinen gesamten Anspruch aufbrauchen.
  3. Kompromissvorschlag machen, wenn es Konflikte gibt.
  4. Falls deine Wünsche ohne Begründung abgelehnt werden: Betriebsrat oder IHK einschalten.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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