Urlaub
"Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen."
Ein besonderer Anlass — Todesfall, eigene Hochzeit, Geburt — und du sollst Urlaub einsetzen.
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG / § 616 BGB / § 25 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Bei wichtigen persönlichen Anlässen hast du bezahlt frei — als Azubi sogar sicher.
Bist du unverschuldet aus einem Grund in deiner Person verhindert, muss deine Vergütung für eine verhältnismäßig kurze Zeit weitergezahlt werden. Für Azubis steht das ausdrücklich in § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG — und weil Abweichungen zu deinen Ungunsten nichtig sind (§ 25 BBiG), kann der Ausbildungsvertrag das nicht ausschließen (bei normalen Arbeitsverträgen geht das über § 616 BGB teils schon). Anerkannte Anlässe sind z. B. Tod naher Angehöriger, die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes, eine Vorladung bei Gericht oder Behörde. Ein privater Umzug zählt in der Regel nicht. Wie viele Tage, hängt vom Anlass ab; Tarifverträge nennen oft konkrete Zahlen (meist 1–2 Tage).
Was im Gesetz steht
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG – Fortzahlung
Die Vergütung ist bis zur Dauer von sechs Wochen zu zahlen, wenn Auszubildende aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten zu erfüllen.
§ 25 BBiG – Unabdingbarkeit
Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils abweicht, ist nichtig.
§ 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung
Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn der Verpflichtete für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Was du tun kannst
- Sag so früh wie möglich Bescheid, worum es geht und wie lange du fehlst.
- Leg einen Nachweis vor, wenn er verlangt wird (z. B. Traueranzeige, Heiratsurkunde).
- Schau in Tarif- oder Ausbildungsvertrag: Dort stehen oft feste Tage pro Anlass.
- Musst du dafür trotzdem Urlaub nehmen, widersprich schriftlich.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Freistellung wegen [Anlass] am [Datum]
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
wegen [Anlass, z. B. der Beerdigung meiner Großmutter] kann ich am [Datum] nicht im Betrieb sein.
Für diesen Fall bitte ich um bezahlte Freistellung nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG; eine Anrechnung auf meinen Erholungsurlaub ist dafür nicht vorgesehen. Einen Nachweis reiche ich gern nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Urlaub
- Dein Urlaub ist gestrichen!
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht.
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Du nimmst maximal eine Woche am Stück!
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen.
- Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht.