Urlaub
"Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht."
Du willst ein Seminar besuchen und dafür Bildungsurlaub nehmen.
Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetze der Länder
Kommt drauf an …
In den meisten Bundesländern doch — die Regeln sind aber Ländersache.
Bildungsurlaub (je nach Land auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) ist zusätzlicher bezahlter Urlaub für anerkannte Weiterbildungen und kommt nicht vom Erholungsurlaub. Geregelt ist er in Landesgesetzen: Die meisten Bundesländer haben ein solches Gesetz, Bayern und Sachsen nicht. Ob und wofür Azubis ihn nehmen dürfen, regelt jedes Land selbst; mehrere Länder beschränken ihn für Auszubildende auf politische Bildung oder auf wenige Tage während der Ausbildung. Üblich sind sonst 5 Tage pro Jahr, oft 10 Tage in zwei Jahren. Die Veranstaltung muss im Land anerkannt sein, und der Antrag muss meist einige Wochen vorher beim Betrieb liegen.
Was im Gesetz steht
Landesgesetze zur Bildungsfreistellung
Beschäftigte haben unter den Voraussetzungen des jeweiligen Landesgesetzes Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen; Bayern und Sachsen haben kein solches Gesetz.
Was du tun kannst
- Such nach „Bildungsurlaub" plus deinem Bundesland — dort stehen die Azubi-Regeln.
- Wähle eine Veranstaltung mit Anerkennung für dein Bundesland.
- Stell den Antrag schriftlich mit der Frist deines Landesgesetzes (oft 6 Wochen vorher).
- Bildungsurlaub kommt zusätzlich — dein Jahresurlaub bleibt unberührt.
Weitere Fälle: Urlaub
- Dein Urlaub ist gestrichen!
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht.
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Du nimmst maximal eine Woche am Stück!
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen.
- Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen.