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Urlaub

"Dein Urlaub ist gestrichen!"

Der Chef zieht deinen bereits genehmigten Urlaub zurück.

§ 19 JArbSchG / § 3 BUrlG

Das darf der Chef NICHT
Nein! Genehmigter Urlaub ist bindend!
Einmal genehmigter Urlaub kann nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen werden (z.B. Existenzbedrohung des Betriebs). Dein Mindestanspruch als minderjähriger Azubi: 25–30 Werktage/Jahr je nach Alter (§ 19 JArbSchG). Volljährige: mind. 24 Werktage (§ 3 BUrlG). Tarifverträge oder Arbeitsverträge können mehr vorsehen.

Was im Gesetz steht

§ 19 JArbSchG – Urlaub
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren: mind. 30 Werktage (unter 16 J.), 27 Werktage (unter 17 J.), 25 Werktage (unter 18 J.).
§ 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche).
§ 7 Abs. 1 BUrlG – Zeitpunkt des Urlaubs
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen.

Was du tun kannst

  1. Lass dir die Urlaubsgenehmigung immer schriftlich geben.
  2. Ein einmal genehmigter Urlaub ist quasi ein Vertrag – der Chef kann ihn nicht einseitig streichen.
  3. Entstehen dir durch die Stornierung Kosten (Reise etc.), muss der Arbeitgeber diese erstatten.
  4. Berufsschulferien sollten für Urlaub genutzt werden können – sprich es rechtzeitig an.
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