Urlaub
"Dein Urlaub ist gestrichen!"
Der Chef zieht deinen bereits genehmigten Urlaub zurück.
§ 19 JArbSchG / § 3 BUrlG
Das darf der Chef NICHT
Nein! Genehmigter Urlaub ist bindend!
Einmal genehmigter Urlaub kann nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen werden (z.B. Existenzbedrohung des Betriebs). Dein Mindestanspruch als minderjähriger Azubi: 25–30 Werktage/Jahr je nach Alter (§ 19 JArbSchG). Volljährige: mind. 24 Werktage (§ 3 BUrlG). Tarifverträge oder Arbeitsverträge können mehr vorsehen.
Was im Gesetz steht
§ 19 JArbSchG – Urlaub
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren: mind. 30 Werktage (unter 16 J.), 27 Werktage (unter 17 J.), 25 Werktage (unter 18 J.).
§ 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche).
§ 7 Abs. 1 BUrlG – Zeitpunkt des Urlaubs
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen.
Was du tun kannst
- Lass dir die Urlaubsgenehmigung immer schriftlich geben.
- Ein einmal genehmigter Urlaub ist quasi ein Vertrag – der Chef kann ihn nicht einseitig streichen.
- Entstehen dir durch die Stornierung Kosten (Reise etc.), muss der Arbeitgeber diese erstatten.
- Berufsschulferien sollten für Urlaub genutzt werden können – sprich es rechtzeitig an.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Rücknahme des genehmigten Urlaubs
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
mir wurde mitgeteilt, dass mein bereits genehmigter Urlaub vom [Datum bis Datum] zurückgenommen werden soll.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ein einmal genehmigter Urlaub nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen werden kann. Gemäß § 7 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der Festlegung zu berücksichtigen.
Ich habe bereits [Reise gebucht / entsprechende Planungen getroffen]. Sollte eine Verschiebung unumgänglich sein, bitte ich um einen schriftlichen Nachweis der dringenden betrieblichen Gründe sowie die Übernahme etwaiger Stornierungskosten.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Urlaub
- Du nimmst Urlaub, wann ICH sage!
- Du hast nur 20 Tage Urlaub, mehr brauchst du nicht.
- Pech gehabt, deine Urlaubstage sind weg.
- Du nimmst maximal eine Woche am Stück!
- Urlaub gibt es erst nach der Probezeit.
- Nimm doch an deinem Berufsschultag Urlaub.
- Dein Resturlaub verfällt am 31. Dezember.
- Den Resturlaub am Ende der Ausbildung kannst du vergessen.
- Für die Beerdigung musst du Urlaub nehmen.
- Bildungsurlaub? Gibt es für Azubis nicht.