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Tätigkeiten

"Mach einfach weiter dasselbe!"

Du machst seit Wochen oder Monaten immer die gleiche Arbeit ohne Abwechslung.

§ 14 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Nein! Ausbildung muss vielfältig sein!
Der Ausbilder ist verpflichtet, die Ausbildung nach einem sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildungsplan (basierend auf dem Ausbildungsrahmenplan) durchzuführen. Wenn du monatelang die gleiche Tätigkeit machst, wird der Ausbildungsplan nicht eingehalten. Du hast das Recht, alle im Rahmenplan vorgesehenen Bereiche kennenzulernen.

Was im Gesetz steht

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Ausbildungsziel
Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
§ 5 BBiG – Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung hat festzulegen: die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan).

Was du tun kannst

  1. Vergleiche deine aktuellen Aufgaben mit dem Ausbildungsrahmenplan deines Berufs.
  2. Führe dein Berichtsheft gewissenhaft – eintönige Einträge fallen der IHK auf.
  3. Bitte um ein Gespräch mit dem Ausbilder und zeige den Rahmenplan.
  4. Falls sich nichts ändert: Kontaktiere die zuständige IHK/HWK. Sie können den Betrieb überprüfen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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