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Tätigkeiten

"Hol mir mal 'nen Kaffee!"

Du sollst private Erledigungen für den Chef machen – Einkäufe, Kaffee holen, Auto waschen.

§ 14 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Nein! Private Besorgungen sind tabu!
Private Erledigungen für den Ausbilder haben absolut nichts mit der Ausbildung zu tun und sind klar ausbildungsfremde Tätigkeiten. Du bist kein persönlicher Assistent. Der Ausbildende ist verpflichtet, dir Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nötig sind – und dazu gehört definitiv nicht das Auto des Chefs zu waschen.

Was im Gesetz steht

§ 14 BBiG – Pflichten des Ausbildenden
Dem Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Was du tun kannst

  1. Private Besorgungen für den Chef sind immer unzulässig – egal wie nett er fragt.
  2. Auch "nur mal schnell" Kaffee kochen gehört nicht zu deiner Ausbildung (außer du lernst Koch/Gastro).
  3. Lehne höflich ab und verweise auf den Ausbildungszweck.
  4. Wenn der Druck zu groß wird: Melde es der IHK/HWK als Ausbildungsmangel.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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