Tätigkeiten
"Hol mir mal 'nen Kaffee!"
Du sollst private Erledigungen für den Chef machen – Einkäufe, Kaffee holen, Auto waschen.
§ 14 BBiG
Das darf der Chef NICHT
Nein! Private Besorgungen sind tabu!
Private Erledigungen für den Ausbilder haben absolut nichts mit der Ausbildung zu tun und sind klar ausbildungsfremde Tätigkeiten. Du bist kein persönlicher Assistent. Der Ausbildende ist verpflichtet, dir Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nötig sind – und dazu gehört definitiv nicht das Auto des Chefs zu waschen.
Was im Gesetz steht
§ 14 BBiG – Pflichten des Ausbildenden
Dem Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Was du tun kannst
- Private Besorgungen für den Chef sind immer unzulässig – egal wie nett er fragt.
- Auch "nur mal schnell" Kaffee kochen gehört nicht zu deiner Ausbildung (außer du lernst Koch/Gastro).
- Lehne höflich ab und verweise auf den Ausbildungszweck.
- Wenn der Druck zu groß wird: Melde es der IHK/HWK als Ausbildungsmangel.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Bitte um Klärung der Aufgabenverteilung
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich wende mich an Sie, weil mir in letzter Zeit wiederholt Aufgaben übertragen wurden, die nicht mit meiner Ausbildung in Zusammenhang stehen (z.B. [private Besorgungen, Kaffee holen, etc.]).
Nach § 14 BBiG dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Private Erledigungen fallen nicht in diesen Bereich.
Ich möchte meine Ausbildungszeit sinnvoll nutzen und bitte darum, dass mir künftig ausschließlich ausbildungsrelevante Aufgaben zugewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Tätigkeiten
- Feg mal die Halle!
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