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Ausbildung

"Ausbildungsplan? Wir machen, was gerade anfällt."

Es gibt keinen schriftlichen Ausbildungsplan, du wirst nach Bedarf eingesetzt.

§ 5 BBiG / § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Ein sachlich und zeitlich gegliederter Plan ist Pflicht!
Die Ausbildungsordnung (für jeden Beruf zentral festgelegt) sieht einen Ausbildungsrahmenplan vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Daraus muss der Betrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan ableiten und im Ausbildungsvertrag dokumentieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Der Plan muss SACHLICH (welche Inhalte) und ZEITLICH (wann) gegliedert sein. Ohne Plan keine ordnungsgemäße Ausbildung → Mangel kann zur außerordentlichen Kündigung durch den Azubi führen (§ 22 BBiG).

Was im Gesetz steht

§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG – Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung hat festzulegen die sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan).
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BBiG – Niederschrift Ausbildungsvertrag
Die Niederschrift muss enthalten: sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung.
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Pflichten
Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.

Was du tun kannst

  1. Ausbildungsrahmenplan für deinen Beruf gibt es kostenfrei bei der IHK/HWK.
  2. Bei fehlendem Plan: schriftlich anfordern + Frist setzen (z.B. 4 Wochen).
  3. Berichtsheft konsequent nach Ausbildungsrahmenplan-Strukturen führen — dokumentiert Lücken.
  4. Bei dauerhaft fehlenden Inhalten: IHK-Ausbildungsberater einschalten.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder

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