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"Du arbeitest jetzt im Akkord, sonst kein Bonus."

Du sollst Akkordarbeit oder leistungsbezogene Arbeit unter Zeitdruck leisten.

§ 23 JArbSchG

Das darf der Chef NICHT
Für Minderjährige verboten — für Volljährige nur mit Schutz!
Jugendliche (unter 18 J.) dürfen NICHT mit Akkordarbeit oder sonstigen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo höherer Verdienst erzielt werden kann (§ 23 JArbSchG). Das gilt auch für tempogetriebene Fließbandarbeit. Bei Volljährigen ist Akkord erlaubt, aber Gesundheitsgefährdung muss ausgeschlossen sein (§ 3 ArbSchG).

Was im Gesetz steht

§ 23 JArbSchG – Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
Jugendliche dürfen nicht mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höherer Verdienst erzielt werden kann, beschäftigt werden. Sie dürfen auch nicht bei Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo eingesetzt werden.
§ 3 ArbSchG – Grundpflichten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.

Was du tun kannst

  1. Unter 18: Akkord ist absolut tabu — einfach verweigern, ist rechtmäßig.
  2. Auch Stückzahl-Vorgaben und Bonus-bei-Tempo zählen als Akkord-ähnlich.
  3. Bei Volljährigen: Tempo darf nicht über deine Gesundheit gehen.
  4. Bei Druck → Gewerbeaufsicht / IHK informieren, die kontrollieren das aktiv.
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