Sicherheit
"Belehrung? Mach einfach was die Anderen machen."
Du wirst an Maschinen / Gefahrenbereichen eingesetzt, ohne eine Sicherheitsunterweisung bekommen zu haben.
§ 12 ArbSchG / § 29 JArbSchG / § 4 DGUV V 1
Das darf der Chef NICHT
Unterweisung ist Pflicht — vor Tätigkeit, regelmäßig!
Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend mindestens jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV V 1). Für Jugendliche zusätzlich: vor erstmaliger Beschäftigung und mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Inhalte: spezifische Gefahren, Schutzmaßnahmen, Notfallregeln. Dokumentation Pflicht (Unterschrift). Ohne Unterweisung darfst du gefährliche Arbeiten verweigern.
Was im Gesetz steht
§ 12 ArbSchG – Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.
§ 29 JArbSchG – Unterweisung über Unfall- und Gesundheitsgefahren
Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen er bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Er hat die Jugendlichen vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen sowie beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen besonders zu unterweisen. Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.
Was du tun kannst
- Frag NACH Unterweisung in Schriftform — Datum, Inhalte, Unterschrift.
- Bei fehlender Unterweisung an gefährlichen Stellen: Tätigkeit verweigern → kein Pflichtverstoß.
- Halbjährlich für Jugendliche, jährlich für Volljährige.
- Auch arbeitsmedizinische Vorsorge (G-Untersuchungen) klären lassen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Sicherheitsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG / § 29 JArbSchG
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
ich werde seit dem [Datum] an [Maschine / Tätigkeit] eingesetzt, ohne dass eine Sicherheitsunterweisung erfolgte.
§ 12 ArbSchG (bzw. § 29 JArbSchG für Jugendliche) sieht eine Unterweisung VOR Aufnahme der Tätigkeit und mindestens halbjährliche Wiederholung vor.
Ich bitte um kurzfristige Durchführung und Dokumentation der Unterweisung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Weitere Fälle: Sicherheit
- Sicherheitsschuhe kannst du dir selbst kaufen.
- Misch die Säure mal eben um, dauert keine fünf Minuten.
- Pflaster drauf, weitermachen — keine große Sache.
- J1-Untersuchung? Brauchst du nicht.
- Heul nicht rum, das gehört zum Job.
- 35 Grad im Büro? Da musst du durch.
- Komm, ein Bier zum Feierabend — trinkst du mit?