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Sicherheit

"35 Grad im Büro? Da musst du durch."

Im Sommer wird es am Arbeitsplatz extrem heiß, und nichts passiert.

ASR A3.5 / § 3a ArbStättV / § 28a JArbSchG

Kommt drauf an …
Hitzefrei gibt es nicht — aber ab 26 °C soll und ab 30 °C muss gehandelt werden.
Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 legt aber Stufen fest: In Arbeitsräumen soll die Lufttemperatur 26 °C nicht überschreiten. Über 26 °C sollen, über 30 °C müssen Maßnahmen getroffen werden — etwa Jalousien, Lüften am Morgen, Gleitzeit, lockerere Kleiderregeln und Getränke. Über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Maßnahmen (Luftduschen, Entwärmungsphasen, Hitzeschutzkleidung) nicht als Arbeitsraum geeignet. Für Jugendliche und Schwangere gilt eine besondere Gefährdungsbeurteilung. Bei konkreter Gesundheitsgefahr darfst du die Arbeit an dieser Stelle unterbrechen und musst das sofort melden.

Was im Gesetz steht

ASR A3.5 – Raumtemperatur
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten; bei über +30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, über +35 °C ist der Raum ohne technische oder organisatorische Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
§ 3a ArbStättV – Einrichten und Betreiben
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgehen.

Was du tun kannst

  1. Miss die Temperatur und notiere Werte mit Uhrzeit.
  2. Schlag konkrete Maßnahmen vor: früher anfangen, Ventilator, Getränke, Jalousien.
  3. Wird dir schwindelig oder übel: Arbeit unterbrechen, Bescheid sagen, Erste Hilfe.
  4. Mit Betriebsrat: er bestimmt beim Gesundheitsschutz mit.
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