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Sicherheit

"Sicherheitsschuhe kannst du dir selbst kaufen."

Der Betrieb verlangt PSA (persönliche Schutzausrüstung), will sie aber nicht stellen.

§ 3 ArbSchG / § 14 BBiG Abs. 1 Nr. 3

Das darf der Chef NICHT
PSA muss der Betrieb kostenlos stellen — IMMER!
Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzkleidung) muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG, § 2 PSA-BV). Bei Azubis zusätzlich aus § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG (Ausbildungsmittel). Eine Beteiligung des Azubis ist UNZULÄSSIG. Beschäftigung ohne PSA ist eine Ordnungswidrigkeit, bei Unfall haftet der Betrieb.

Was im Gesetz steht

§ 3 Abs. 3 ArbSchG – Kosten des Arbeitsschutzes
Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildende haben den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen.
§ 2 PSA-BV – PSA-Benutzungsverordnung
Der Arbeitgeber hat persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen, die u.a. den Anforderungen entsprechen.

Was du tun kannst

  1. PSA = JEDE Schutzausrüstung — egal ob teuer (Sicherheitsschuhe) oder günstig (Handschuhe).
  2. Auch Reinigung und Ersatz bei Verschleiß zahlt der Betrieb.
  3. Bei Weigerung: Beschwerde an Sicherheitsbeauftragten, Betriebsrat, Berufsgenossenschaft.
  4. Ohne PSA arbeiten: Du darfst die Arbeit verweigern (§ 14 AGG analog).
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