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Berufsschule

"Berufsschule ist Freizeit!"

Dein Chef sagt, Berufsschulzeit zählt nicht als Arbeitszeit.

§ 15 BBiG

Das darf der Chef NICHT
Falsch! Berufsschule = Arbeitszeit!
Seit der BBiG-Reform 2020 gilt für alle Azubis, minderjährig wie volljährig: Berufsschule ist Ausbildungszeit. Angerechnet werden die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Schule und Betrieb (§ 15 Abs. 2 BBiG). Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zählt einmal pro Woche mit deiner durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit, eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden mit der durchschnittlichen wöchentlichen. Nicht dazu gehört der Weg von zu Hause zur Schule.

Was im Gesetz steht

§ 15 BBiG – Anrechnung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Die Berufsschulzeit wird auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet.

Was du tun kannst

  1. Diese Regelung gilt seit 2020 für ALLE Azubis – minderjährig und volljährig.
  2. Angerechnet werden auch die Pausen und der Weg zwischen Schule und Betrieb.
  3. Wenn dein Betrieb das anders handhabt, informiere die IHK/HWK.
  4. Trage die Berufsschulzeiten korrekt in dein Berichtsheft ein.
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