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Berufsschule

"Nach dem Blockunterricht kommst du nachmittags noch rein."

Du hast eine Woche Blockunterricht und sollst trotzdem in den Betrieb.

§ 15 Abs. 1 BBiG / § 9 JArbSchG

Das darf der Chef NICHT
In einer Blockwoche mit mindestens 25 Stunden bist du die ganze Woche frei.
Bei Blockunterricht mit planmäßig mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen darf der Betrieb dich in dieser Woche nicht beschäftigen (§ 15 Abs. 1 BBiG) — das gilt seit 2020 für alle Azubis. Erlaubt sind nur betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden pro Woche, also z. B. ein kurzer Unterricht im Betrieb, keine normale Arbeit. Die Blockwoche wird mit deiner durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 BBiG), du hast also keine Minusstunden.

Was im Gesetz steht

§ 15 Abs. 1 BBiG – Blockunterricht
Auszubildende dürfen nicht beschäftigt werden in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
§ 15 Abs. 2 BBiG – Anrechnung
Berufsschulwochen nach Absatz 1 werden mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet.

Was du tun kannst

  1. Prüfe den Blockplan: mindestens 25 Stunden an fünf Tagen?
  2. Eine kurze Schulung im Betrieb (bis 2 Stunden) ist erlaubt, normale Arbeit nicht.
  3. Minusstunden für die Blockwoche darf es nicht geben.
  4. Trag die Blockwoche vollständig ins Berichtsheft ein.
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