Berufsschule
"Die Fahrt zur Berufsschule zahlst du selbst."
Du musst auf eigene Kosten zur Berufsschule, zu überbetrieblichen Lehrgängen oder zu Prüfungen fahren.
BAG 26.09.2002 – 6 AZR 486/00 / Tarifvertrag
Kommt drauf an …
Berufsschule zahlst du meist selbst — überbetriebliche Lehrgänge zahlt der Betrieb.
Fahrt- und Unterbringungskosten für die Berufsschule muss der Betrieb nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht tragen — auch nicht bei auswärtigem Blockunterricht (BAG 26.09.2002 – 6 AZR 486/00). Anders ist es, wenn der Betrieb dich an eine andere als die zuständige Schule schickt, wenn ein Tarifvertrag Erstattung vorsieht (z. B. im öffentlichen Dienst) oder dein Bundesland Zuschüsse zahlt (viele Länder fördern Fahrt und Unterkunft bei Blockunterricht). Überbetriebliche Lehrgänge und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs gehören dagegen zur betrieblichen Ausbildung — deren Kosten trägt der Betrieb.
Was im Gesetz steht
BAG 26.09.2002 – 6 AZR 486/00
Der Ausbildende trägt die Kosten der betrieblichen Ausbildung, nicht aber die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Berufsschule entstehen.
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Ausbildungsmittel
Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfungen erforderlich sind.
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Vergütung
Für die Zeit der Freistellung nach § 15 — also auch für Berufsschule und überbetriebliche Maßnahmen — ist die Vergütung weiterzuzahlen.
Was du tun kannst
- Frag beim Schulträger bzw. Landkreis nach Fahrtkosten- oder Unterkunftszuschüssen für Berufsschüler.
- Prüfe deinen Tarifvertrag — dort steht oft eine Erstattungsregel.
- Überbetriebliche Lehrgänge (ÜLU/ÜBA): Belege sammeln und beim Betrieb einreichen.
- Wohnst du nicht mehr bei den Eltern, prüfe Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Erstattung von Kosten für den überbetrieblichen Lehrgang
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
für den überbetrieblichen Lehrgang vom [Datum] bis [Datum] in [Ort] sind mir Fahrt- und Unterkunftskosten von [Betrag €] entstanden (Belege im Anhang).
Überbetriebliche Lehrgänge gehören zur betrieblichen Ausbildung; deren Kosten trägt der Ausbildungsbetrieb. [Falls zutreffend: Auch unser Tarifvertrag sieht in § [X] eine Erstattung vor.]
Ich bitte um Erstattung mit der nächsten Vergütungszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]