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Krankheit

"Bei uns brauchst du ab dem ersten Tag eine Krankschreibung."

Du bist einen Tag krank und sollst schon dafür eine AU vom Arzt holen.

§ 5 Abs. 1 EntgFG

Das ist erlaubt
Ja, das darf der Betrieb verlangen.
Krank sein musst du dem Betrieb unverzüglich melden, also am ersten Tag möglichst vor Arbeitsbeginn — wie, regelt der Betrieb (meist telefonisch). Eine ärztliche Bescheinigung ist gesetzlich erst ab dem vierten Kalendertag nötig, der Arbeitgeber darf sie aber früher verlangen, auch ab dem ersten Tag (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Seit 2023 gibt es die elektronische AU (eAU): Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest, der Betrieb ruft sie bei deiner Krankenkasse ab. Dein Teil ist, rechtzeitig zum Arzt zu gehen und den Betrieb zu informieren. Gilt die Regel nur für dich, braucht es dafür keinen besonderen Grund, sie darf aber nicht schikanös sein.

Was im Gesetz steht

§ 5 Abs. 1 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Feststellung vorzulegen; der Arbeitgeber ist berechtigt, sie früher zu verlangen.

Was du tun kannst

  1. Melde dich vor Arbeitsbeginn — auch wenn du erst zum Arzt gehst.
  2. Sag, wie lange du voraussichtlich fehlst; eine Diagnose musst du nicht nennen.
  3. An Berufsschultagen auch die Schule nach ihren Regeln informieren.
  4. Bewahre die Ausdrucke der eAU für deine Unterlagen auf.

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