Krankheit
"Arzttermine machst du nach Feierabend."
Du hast einen Arzttermin während der Arbeitszeit und sollst dafür Urlaub nehmen oder nacharbeiten.
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG / § 43 JArbSchG
Kommt drauf an …
Wenn es nicht anders geht, hast du bezahlt frei.
Grundsätzlich sollst du Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit legen, wenn das möglich ist. Geht es nicht anders — etwa bei akuten Beschwerden, einem Facharzt, der nur vormittags Termine vergibt, oder einer Untersuchung, die nüchtern morgens stattfinden muss —, bist du für den Termin samt Weg bezahlt freizustellen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG; bei Arbeitnehmern § 616 BGB). Nacharbeiten oder Urlaub nehmen musst du dafür nicht. Minderjährige müssen für die vorgeschriebenen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ohne Entgeltausfall freigestellt werden (§ 43 JArbSchG). Bist du arbeitsunfähig krank, gilt ohnehin die Krankmeldung.
Was im Gesetz steht
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG – Fortzahlung
Die Vergütung ist weiterzuzahlen, wenn Auszubildende aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet an der Ausbildung verhindert sind.
§ 43 JArbSchG – Freistellung
Der Arbeitgeber hat Jugendliche für die Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach diesem Gesetz freizustellen; ein Entgeltausfall darf nicht eintreten.
Was du tun kannst
- Versuche zuerst einen Termin außerhalb der Arbeitszeit — das stärkt deine Position.
- Lass dir in der Praxis eine Bescheinigung über Termin und Dauer geben.
- Sag rechtzeitig Bescheid und trag den Termin im Zeitnachweis ein.
- Gleitzeit? Dann kann der Betrieb verlangen, dass du den Termin in die freie Zeit legst.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Arzttermin am [Datum]
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
am [Datum] habe ich von [Uhrzeit] bis voraussichtlich [Uhrzeit] einen Arzttermin. Ein Termin außerhalb meiner Ausbildungszeit war leider nicht möglich, weil [Grund].
Ich bitte um Freistellung für diese Zeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Eine Bescheinigung der Praxis reiche ich nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]