Krankheit
"Krank = kein Geld!"
Du bist krank und der Chef sagt, du bekommst dann kein Gehalt.
§ 3 EntgFG
Das darf der Chef NICHT
Falsch! Entgeltfortzahlung ist Gesetz!
Bei Krankheit hast du Anspruch auf Weiterzahlung deiner Vergütung für bis zu 6 Wochen (§ 19 BBiG in Verbindung mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung: Du bist länger als 4 Wochen im Betrieb und meldest dich korrekt krank (Arbeitgeber informieren + AU-Bescheinigung).
Was im Gesetz steht
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG – Fortzahlung der Vergütung
Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen für die Zeit der Freistellung gemäß § 15 sowie bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen.
§ 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne sein Verschulden an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen.
Was du tun kannst
- Melde dich am ersten Krankheitstag VOR Arbeitsbeginn beim Betrieb.
- Ab dem 3. Krankheitstag (bzw. wie im Vertrag vereinbart) brauchst du eine AU vom Arzt.
- Die 6-Wochen-Regel gilt pro Krankheit, nicht pro Jahr.
- Falls der Betrieb nicht zahlt: Schriftlich auffordern und Frist setzen.
E-Mail-Vorlage an deinen Ausbilder
Betreff: Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders / Personalabteilung],
ich war vom [Datum] bis [Datum] arbeitsunfähig erkrankt und habe eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. In meiner Vergütungsabrechnung für [Monat] fehlt jedoch die Fortzahlung für diesen Zeitraum.
Gemäß § 19 BBiG in Verbindung mit § 3 EntgFG habe ich bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Dauer von bis zu 6 Wochen.
Ich bitte um Prüfung und Nachzahlung des ausstehenden Betrags.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]