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Krankheit

"Krank = kein Geld!"

Du bist krank und der Chef sagt, du bekommst dann kein Gehalt.

§ 3 EntgFG

Das darf der Chef NICHT
Falsch! Entgeltfortzahlung ist Gesetz!
Bei Krankheit hast du Anspruch auf Weiterzahlung deiner Vergütung für bis zu 6 Wochen (§ 19 BBiG in Verbindung mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung: Du bist länger als 4 Wochen im Betrieb und meldest dich korrekt krank (Arbeitgeber informieren + AU-Bescheinigung).

Was im Gesetz steht

§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG – Fortzahlung der Vergütung
Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen für die Zeit der Freistellung gemäß § 15 sowie bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen.
§ 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne sein Verschulden an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen.

Was du tun kannst

  1. Melde dich am ersten Krankheitstag VOR Arbeitsbeginn beim Betrieb.
  2. Ab dem 3. Krankheitstag (bzw. wie im Vertrag vereinbart) brauchst du eine AU vom Arzt.
  3. Die 6-Wochen-Regel gilt pro Krankheit, nicht pro Jahr.
  4. Falls der Betrieb nicht zahlt: Schriftlich auffordern und Frist setzen.
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